CO2 Grenzen überwinden

Klimafreundliche Importe für nachhaltige Lieferketten

CBAM ERFORDERT NEUE LÖSUNGEN

Neue Pflichten für europäische Importeure aus dem weltweit ersten CO2 Grenzausgleichssystem, dem EU Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM):

Ab Oktober

2023

Abgabe quartalsweiser Berichte zu importierten Waren

Ab Juli

2024

Berechnung tatsächlicher  Emissionswerte in CBAM Berichte

Ab Januar

2026

CO2 basierte Import Abgabe auf importierter Waren

Erfahren Sie mehr zu den CBAM Pflichten ab Q3 2024

Was ist zu berichten?

In der Übergangsphase bis 2026 gelten bereits Reporting-Pflichten. Dazu sind quartalsweise – folgende Angaben notwendig:

Wer ist von CBAM betroffen?

Die CBAM Pflichten gelten für alle Unternehmen mit EU Einfuhren CO2-intensiver Waren aus Drittländern von:

Fallen Ihre Importe unter CBAM?

Wie funktioniert CBAM?

EU-Importeure zahlen bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über den Kauf von CBAM-Zertifikaten einen CO2 Preis.

Dieser wird auf die bei der Herstellung im Ursprungsland verursachten CO2 Emissionen berechnet.

Der Preis der CBAM Zertifikate ist an den EU Emissionshandel (ETS) gekoppelt, unter den europäische Produzenten fallen. Im Urspungsland bereits gezahlte CO2 Preise werden abgezogen.

Zum CBAM Erklärer

Warum jetzt handeln?

CBAM und andere regulatorische Anforderungen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Lieferkette zwingen zum Handeln:

Mehr erfahren?

Das CBAM-Regelwerk befindet sich derzeit in der Entwicklung. Hier finden Sie die relevanten Rechtsdokumente und die wichtigsten Leitlinien für deren Umsetzung in der Unternehmenspraxis an einem Ort:

Übersichten

  • CBAM 101 – Eine kurze Einführung in die wesentlichen Pflichten für EU-Unternehmen
  • CBAM Update – Erfüllung der Berichtspflichten (Webinar mit dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz am 21.3.2024)

Leitfäden

CBAM-Übergangsregister

Rechtliche Grundlagen

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