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CO2 Grenzen überwinden
CBAM ERFORDERT NEUE LÖSUNGEN
Ab Oktober
Abgabe quartalsweiser Berichte zu importierten Waren
Ab Juli
Berechnung tatsächlicher Emissionswerte in CBAM Berichte
Ab Januar
CO2 basierte Import Abgabe auf importierter Waren
Erfahren Sie mehr zu den CBAM Pflichten ab Q3 2024
Was ist zu berichten?
In der Übergangsphase bis 2026 gelten bereits Reporting-Pflichten. Dazu sind quartalsweise – folgende Angaben notwendig:
Mengen der importierten
WarenEmissionen aus der Herstellung der Waren
Bereits gezahlte CO2 Preise im Ursprungsland
Wer ist von CBAM betroffen?
Die CBAM Pflichten gelten für alle Unternehmen mit EU Einfuhren CO2-intensiver Waren aus Drittländern von:
Eisen & Stahl
Aluminium
Zement
Düngemittel
Elektrizität
Wasserstoff
Fallen Ihre Importe unter CBAM?
Wie funktioniert CBAM?
EU-Importeure zahlen bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über den Kauf von CBAM-Zertifikaten einen CO2 Preis.
Dieser wird auf die bei der Herstellung im Ursprungsland verursachten CO2 Emissionen berechnet.
Der Preis der CBAM Zertifikate ist an den EU Emissionshandel (ETS) gekoppelt, unter den europäische Produzenten fallen. Im Urspungsland bereits gezahlte CO2 Preise werden abgezogen.
WAS BEDEUTET CBAM FÜR IHR UNTERNEHMEN?
Sie importieren CO2-intensive Waren aus Eisen & Stahl, Aluminium oder Zement bzw. Düngemittel, Elektrizität oder Wasserstoff in die EU und wollen wissen, was der EU Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist?
Bestellen Sie hier unseren CBAM-Erklärer mit dem Grundlagen zum CO2 Grenzausgleich.
Warum jetzt handeln?
CBAM und andere regulatorische Anforderungen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Lieferkette zwingen zum Handeln:
CO2 Reporting Pflichten erfüllen
Lieferketten Risiken vermeiden
CO2 Kosten reduzieren
Wettbewerbschancen nutzen
Mehr erfahren?
Das CBAM-Regelwerk befindet sich derzeit in der Entwicklung. Hier finden Sie die relevanten Rechtsdokumente und die wichtigsten Leitlinien für deren Umsetzung in der Unternehmenspraxis an einem Ort:
Übersichten
- CBAM 101 – Eine kurze Einführung in die wesentlichen Pflichten für EU-Unternehmen
- CBAM Update – Erfüllung der Berichtspflichten (Webinar mit dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz am 21.3.2024)
Leitfäden
- Fragen und Antworten – EU FAQ (24.10.2024)
- Anleitung für Importeure – EU Leitfaden zur Umsetzung für Einführer von Waren (30.05.2024)
- Anleitung für Anlagen-Betreiber – EU Leitlinien für die Umsetzung durch Nicht-EU Hersteller (22.12.2023)
- Blatt zur Erfassung der Anlagen-Daten – EU XLS Vorlage zur Kommunikation (07.06.2024)
- CBAM Standardwerte – EU Vorgaben für die Übergangsphase (22.12.2023)
CBAM-Übergangsregister
- Zugang zum CBAM-Übergangsregister – EU Portal
- Anleitung zum CBAM-Übergangsregister für berichtspflichtige Anmelder – EU Anwender Handbuch (01.10.2024)
Rechtliche Grundlagen
- Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystem– übergeordnete EU Verordnung 2023/956 (10.5.2023)
- Berichtspflichten in der Übergangsphase – EU Durchführungsverordnung 2023/1773 (17.8.2023)