Die Klimaverhandlungen auf der COP30 haben gezeigt, dass der CBAM Start in 2026 auch international kritisch beäugt wird. So werden CO2-basierte Instrumente zur Dekarbonisierung globaler Lieferketten in internationalen Handelsfragen immer wichtiger. Denn sie benachteiligen Länder mit emissionsintensiverer Industrie.
CBAM in den COP30 Verhandlungen
Viele waren von den Ergebnissen der internationalen Klimaverhandlungen enttäuscht. Ein Fahrplan für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen wurde nicht in die Abschlusserklärungen aufgenommen. Nationale Klimaziele lassen eine große Lücke zum 2°C-Ziel und Finanzierungszusagen bleiben unter den Erwartungen.
Es war klar, dass die 30. Konferenz (COP30) der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) kein Selbstläufer werden würde – in Zeiten in denen die USA sich der Kooperation zur Klimafragen verweigert und Handelsspannungen zu nehmen.
Vor diesem Hintergrund war auch der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU zunehmend ein Diskussionsthema. Er stand zwar nicht auf der COP30-Agenda, obwohl mehrere Länder dies gefordert hatte. Dennoch prägte CBAM die Verhandlungen.
Entwicklungs- und Schwellenländer sehen den CO2-Preis auf Importe und Berichtspflichten, wie etwa durch die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), als Vorwand der EU, ihren Markt gegen Produkte aus Übersee abzuschotten. Länder mit hoher EU-Export- und Emissionsintensität sind besonders vom CBAM betroffen.
Berichten zufolge forderte China einen CBAM Abschaffung, um im Gegenzug die Abschlusstexte ehrgeiziger zu formulieren. Doch die EU blieb standhaft. EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra verteidigte CBAM als globalen „Gamechanger“, um weltweit den Ausbau der CO2-Bepreisung zu beschleunigen (Financial Times).
Mit CBAM zielt die EU auf die Gleichbehandlung in den CO2 Kosten von importierten Waren mit denen von in der EU produzierten Produkten. In der EU steigt der CO2 Preis über das Auslaufen der kostenlosen Emissionsrechte im EU-Emissionshandelssystem und damit das Carbon Leakage Risiko.
CBAM überschatte bereits Handelsgespräche. So wird es im EU-US-Handelsabkommen erwähnt. Auch in den EU-Indien-Verhandlungen ist CBAM ein Thema (Financial Times). Gleichzeitig bereitet die EU neue Schutzmaßnahmen für die europäische Stahlindustrie vor, um sich gegen unlauteren Wettbewerb zu schützen.
CO2-basierte Handelsrestriktionen
Unterschiedliche Instrumente zum Klimaschutz sind in der Diskussion, die auf Handelsströme wirken. CO2 Preise, CO2 Zölle und CO2 Standards unterschieden sich in ihrer Ausgestaltung. Sie erhöhen den Druck auf Unternehmen emissionsärmer zu produzieren, um nicht den Zugang zu globalen Märkten zu verlieren.

CO2 Preise und Grenzausgleiche
Es gibt eine Vielzahl von Instrumenten zur CO2 Bepreisung. Direkte Preise werden über CO2 Steuern oder Emissionsrechte erhoben. Eine indirekte Bepreisung kann über Verbrauchs- und Mehrwertsteuern oder Subventionen (als negativer CO2 Preis) für Kraftstoffe und Strom erfolgen.
Das Carbon Pricing Dashboard der Weltbank zählt 80 direkte Bepreisungsinstrumente, die 28 % der globalen Emissionen abdecken. In vielen Ländern werden unterschiedliche Instrumente zur Erfassung verschiedener Emissionen geführt.
Mit der wachsenden Anzahl an unterschiedlichen CO2 Bepreisungsinstrumenten droht eine Fragmentierung der CO2 Märkte. So werden Emissionen in verschieden Ländern und Sektoren nicht nur unterschiedlich gemessen sondern auch bepreist. Das verkompliziert internationale Handelsgeschäfte.
Dies wird durch die Entstehung weiterer CO2 Grenzausgleichsmechanismen verschärft. Neben dem EU-Mechanismus bereiten Norwegen, Großbritannien und Taiwan die Einführung von CBAM im Jahr 2027 vor. Australien und Kanada prüfen ähnliche Instrumente, und auch in asiatischen Ländern nehmen die Diskussionen zu.
Möglichkeiten für eine verbesserte Koordinierung der CO2 Bepreisung hatte jüngst eine Joint Task Force mit Experten aus WTO, IMF, OECD, UNCTAD und Weltbank ausgelotet. Darin wurde u.a. auch die Harmonisierung von Emissionsberechnungen, Standardwerten und Benchmarks hervorgehoben.
Auch die Internationale Handelskammer (ICC) hatte schon Prinzipen für die Gestaltung von CO2 Grenzausgleichen vorgeschlagen. Darin wird u.a. die Verwendung von internationalen CO2 Bilanzierungsansätzen genannt. Diese sollen negative Auswirkungen auf Unternehmen und internationalen Handel minimieren.
CO2 Zölle auf emissions-intensive Waren
Viele Beobachter argumentieren, dass CBAM einen Zoll darstellt. Streng genommen gibt es Unterschiede. Grenzausgleiche sorgen dafür, dass die CO2 Kosten angeglichen werden. Ein Zoll auf emissions-intensive Waren dagegen würden eine einheitliche Abgabe erheben ohne CO2-Kostenunterschiede zu berücksichtigen.
Ein solcher Zoll setzt nicht voraus, das ein eigener CO2 Preis vorliegt. Aktuell sind solche Instrumente nicht verbreitet, da diese Zölle kaum WTO-konform wären.
In den USA gibt es jedoch einen republikanischen Vorschlag für den Foreign Pollution Fee Act (FPFA). Da die amerikanische Industrie bei vielen Gütern von einer geringeren Emissionsintensität profitiert, könnte dies ein Vorwand für ein neues Zollinstrument sein.
Frühere US-EU-Gespräche über ein Global Arrangement on Sustainable Steel and Aluminum (GSA) sind ins Stocken geraten.
CO2 Standards für emissionsarme Waren
Alternativ können auch Standards für die CO2 Intensität von Waren gesetzt werden. Darüber könnten Märkte Waren bevorzugen, deren CO2 Fußabdruck unter bestimmten Emissions-Benchmarks liegt. Jedoch existieren bisher kaum einheitliche Standards.
Der Klimaclub aus 46 Ländern arbeitet als staatliches Forum zur Dekarbonisierung der Industrie derweil an einer Harmonisierung von CO2 Standards. Auf der COP30 verpflichteten sich die Mitglieder, Märkte für nahezu emissionsfreien und emissionsarmen Stahl und Zement auszubauen. Gemeinsam mit der OECD veröffentlichte der Klimaclub zudem einen Bericht zu CO2-Indikatoren.
Über eine Global Matchmaking Plattform (GMP) sollen technische und finanzielle Unterstützung für Entwicklung- und Schwellenländer koordiniert werden. Der Klimaclub war ursprünglich von der G7 initiiert wurden, auch um in diesen Ländern die CO2 Bepreisung voranzubringen.
CBAM im klima- und handelspolitischen Diskurs
Die COP30 Verhandlungen haben gezeigt, dass Klima- und Handelspolitik zunehmend miteinander verflochten sind. So wurde das International Forum for Climate Change and Trade ins Leben gerufen. Es soll den Dialog für Lösungen an der Schnittstelle von Handels- und Klimafragen fördern – unabhängig von den UNFCCC und WTO-Mechanismen.
In der abschließenden COP30 Entscheidung bekräftigten die Länder zudem, dass „Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, einschließlich einseitiger Maßnahmen, kein Mittel zu willkürlicher oder ungerechtfertigter Diskriminierung oder einer verschleierten Beschränkung des internationalen Handels darstellen dürfen.“
So wird CBAM auch in künftigen Verhandlungen wieder ein Streitpunkt sein. Insbesondere die Verwendung der CBAM-Einnahmen für die internationale Klimafinanzierung könnte Erwartungen wecken. Denn durch die CO2-basierte Abgabe fließen Einnahmen in den EU-Haushalt.
Diese könnten zur Finanzierung von Dekarbonisierungsmaßnahmen in von CBAM betroffenen Ländern genutzt werden. Die EU hatte in einem im Mai 2024 veröffentlichten Dokument klargestellt, dass CBAM-Einnahmen dafür nicht vorbestimmt wären. Akteure in Entwicklungsländern sollen aber technisch unterstützt werden.
Ob dies Entwicklungs- und Schwellenländer zufriedenstellt, bleibt fraglich. Da die vollen Auswirkungen von CBAM erst ab dem nächsten Jahr spürbar werden – auch durch von der EU akkreditierte Prüfer, die Nicht-EU-Hersteller kontrollieren – könnten kritische Stimmen lauter werden. CBAM dürfte weiterhin für Diskussionen im Welthandel sorgen.
Quellen und weiterführende Informationen:
- ICC: Globale Prinzipen für Effektive CO2 Grenzausgleiche
- Weltbank: CBAM Exposure Index
- WTO, IMF, OECD, UNCTAD und Weltbank: CO2 Bepreisung und globale Klimaziele
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