BlogCO2 Grenzausgleich (CBAM)

Ab Oktober betrifft CBAM weite Teile der Industrie

Geschrieben von

Ulf Narloch

Veröffentlicht am

28. September 2023

Über eine CO2-Abgabe auf Importe kann der weltweit erste CO2 Grenzausgleich die Dekarbonisierung der Industrie beschleunigen. Durch die erfassten Importe sind Unternehmen der Metall-, Energie-, Chemie und auch Bau-Branche betroffen. Für diese gelten schon ab dem 1. Oktober die neuen CBAM Berichtspflichten

CBAM mit großer Wirkung  

Der EU Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist der weltweit erste „Klima-Zoll“ seiner Art. Er kann zu Verschiebungen in Handelsströmen und Lieferketten führen und auch zur Dekarbonisierung der Industrie beitragen.

Als Kern-Instrument zur Klimaneutralität in der EU soll CBAM eine Verlagerung von CO2 Emissionen ins Nicht-EU Ausland vermeiden, wenn gleichzeitig die kostenlosen Emissionsrechte für EU-Produzenten im EU Emissionshandel (ETS) zurückgefahren werden.

Durch eine Einfuhr-Abgabe auf die Emissionen importierter Waren steigen die Kosten CO2-intensiver Waren. Dadurch werden grüne Herstellungsverfahren and Länder, die diese relativ kostengünstig umsetzen können, wettbewerbsfähiger. Zudem steigen die Anreize für Nicht-EU Länder eigene Systeme zur CO2 Bepreisung einzuführen.

Erst ab 2026 soll die am ETS-ausgerichtete Import-Abgabe über den Kauf von CBAM-Zertifikaten eingeführt werden. Diese wird dann schrittweise bis 2034 hochgefahren, so dass die Kostenwirkung anfangs begrenzt sein wird.

Um bis dahin die Daten und Berichtssysteme zur Emissions-Berechnung aufzubauen, startet im Oktober die Übergangsphase. In dieser gelten vorerst umfangreiche Berichtspflichten für die Importeure der von CBAM erfassten Waren.

Betroffene Importe und Industrien

Die CBAM Regeln greifen vorerst für Eisen & Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität sowie Wasserstoff. Dadurch werden die Waren mit dem höchsten Risiko einer CO2 Verlagerung, die über 50% der vom ETS erfassten Emissionen ausmachen, erfasst. Die Ausweitung auf weitere Waren ist vorgesehen.

Auf Basis von EUROSTAT Handelsdaten aus dem Jahr 2022 belaufen sich die EU-weiten Importe aus Drittländern von durch CBAM erfassten Waren auf insgesamt EUR 158 Mrd.. In Deutschland sind es EUR 20 Mrd.. Den Großteil machen Metallwaren aus Eisen & Stahl und Aluminium aus.  

Dies sind insgesamt nur 5% der gesamten EU bzw. 3% der deutschen Importe aus Drittländern. Jedoch spielen die erfassten Waren eine kritische Rolle für weite Teile der Industrie. Dadurch dürften eine Vielzahl an Unternehmen unterschiedlichster Größen und Branchen betroffen sein.

Metall

Mit den von CBAM erfassten Eisen & Stahl sowie Aluminium Waren sind EU-weit Metall-Importe im Wert von EUR 121 Mrd. betroffen. In Deutschland sind es alleine EUR 17 Mrd..

Erzeugnisse aus Eisen & Stahl sowie Aluminium machen hiervon 75% aus. Durch die erfassten Erzeugnisse, die u.a. auch Handelswaren wie Schrauben und Bolzen (EUR 8 Mrd.) und Alu-Folien (EUR 2 Mrd.) beinhalten, dürften auch unterschiedlichste Handels-Unternehmen betroffen sein.

Auch Importe von Rohaluminium (EUR 20 Mrd.) und Rohstahl (EUR 1,4 Mrd.) fallen unter CBAM. Dies betrifft u.a. zahlreiche Gießereien und verarbeitende Unternehmen, die diese Vorprodukte aus dem Nicht-EU Ausland beziehen.

Und auch für die europäischen Stahlwerke und Aluminium-Hütten wird die verschärfte CO2-Bepreisung der EU zweifach relevant:

  1. Durch CBAM verteuert sich der Import relevanter Vorprodukte, wie z.B. Eisenerz, aus dem Nicht-EU Ausland
  2. Durch das Zurückfahren der kostenlosen Emissionsrechte im EU-ETS steigen die Produktionskosten selbst

Mit den steigenden Kosten der europäischen Aluminium- und Stahl-Produzenten, erleben diese einen Wettbewerbsnachteil auf dem Weltmarkt, da es im CBAM-System keinen Ausgleich für europäische Exporteure gibt. Insgesamt steigt durch die CO2-Kosten die wirtschaftliche Attraktivität grüner Alternativen.

Energie

Mit EUR 22 Mrd. an EU-Importen aus Drittstatten bildet Elektrizität nach Eisen & Stahl und Aluminium den nächst größten CBAM-Sektor.

Allerdings kommt mehr als die Hälfte davon aus Norwegen und der Schweiz, die von der CBAM ausgenommen sind. Weitere Ausnahmen könnten hinzukommen, wenn die Strom-Märkte so mit dem EU-Binnenmarkt integriert sind, dass sich die CBAM-Regeln nicht anwenden lassen.

Mineralölprodukte fallen aktuell nicht unter CBAM. Jedoch könnten diese bei einer CBAM Ausweitung folgen. Das würde die Rohstoffkosten für Raffinerien erhöhen. Zugleich würde die Attraktivität von Ländern mit niedrigerer CO2 Intensität in der Rohöl-Produktion steigen.

CBAM wird auch die Dynamik im Wasserstoff-Handel beeinflussen. Aktuell sind die EU-Importe von Wasserstoff vernachlässigbar. Diese dürften aber mit wachsender Industrie-Nachfrage schnell und stetig wachsen.

Solange Kapazitäten zur Herstellung von grünem Wasserstoff noch im Ausbau sind, bleiben Emissions-intensive Alternativen zur Herstellung. Durch CBAM verschiebt sich dabei u.a. der Kostenvorteil von grauen zu blauem Wasserstoff, so dass Investitionen in CO2 Abscheidung und Speicherung (CCS) attraktiver werden.  

Chemie

CBAM erfasst auch Düngemittel und deren Vorprodukte. Aktuell betragen deren EU-Importe aus Drittländern EUR 14 Mrd.. Dadurch ist neben den internationalen Agrarhändlern auch die chemische Industrie von CBAM betroffen.

Harnstoff macht mit einem Import-Wert von EUR 7 Mrd. davon die Hälfte aus. Es dient nicht nur als Stickstoffdünger sondern auch als Ausgangsstoff in der chemischen Industrie. EU-Importe von gemischten Düngemitteln belaufen sich auf EUR 3 Mrd..

Ammoniak-Importe kommen gleichauf. Neben seiner Rolle in Stückstoffdünger kann Ammoniak auch als Wasserstoff-Träger genutzt werden. Mit CBAM dürfte die Bedeutung von grünem Ammoniak als chemischer Grundstoff wachsen.  

Die chemische Industrie könnte auch bei einer CBAM-Ausweitung verstärkt in den Blickpunkt geraten. Die Hinzunahme von chemischen Grundstoffen und Polymeren (Plastik) war bereits in den Verhandlungen zur CBAM-Verordnung diskutiert wurden.

Bau

Auch die Baubranche ist über Importe von Zementklinker und Zementsorten von CBAM betroffen. Jedoch werden diese nur in geringem Maße über die EU-Grenzen hinweg gehandelt. So liegen die gesamtem Zement-Importe der EU, die unter die CBAM Regeln fallen unter 1 Mrd. EUR.

Jedoch weißt Zement durch den Herstellungsprozess des Zementklinkers eine sehr hohe Emissions-Intensität auf, was zu einer hohen Kostenbelastung dieser Importe durch CBAM führen wird.

Importeure zum Handeln gezwungen

CO2 wird zu einem größeren Kostenfaktor in der Industrie über das Zusammenspiel aus CBAM und den verschärften Regeln im EU-ETS. Insgesamt ist dabei mit erhöhten Waren-Preisen zu rechnen, die letztendlich an den End-Konsumenten weitergeben werden.

Langfristig steigt damit auch die Wettbewerbsfähigkeit grüner Produkte aus klimafreundlichen Herstellungsverfahren. Diese werden zugleich in Deutschland über Klimaschutzverträge gefördert. Somit wird mit CBAM nicht nur die Dekarbonisierung von Lieferketten sondern auch die grüne Transformation der europäischen Industrie beschleunigt.

Während betroffene Importeure die langfristigen Auswirkungen von CBAM auf ihre Produktionskosten und Lieferketten analysieren sollten, ist kurzfristig die Erfüllung der Berichtspflichten sicherzustellen.

Dafür sind ab Oktober die erforderlichen CBAM-Daten zu erfassen und quartalsweise in einem CBAM-Bericht an die EU zu übermitteln. Bei Nicht-Abgabe drohen erhebliche Strafen, so dass unmittelbar mit der Umsetzung begonnen werden sollte.

Ein kostenloser CBAM-Check steht online bereit. Dieser ermöglicht importierenden Unternehmen herauszufinden, für welche Import-Waren das CBAM Reporting aufzusetzen ist.


Quellen und weiterführende Informationen:


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