Eine (kostenlose) Online-Überprüfung ermöglicht die Identifikation der Waren, für die ab Oktober die Berichtspflichten im CO2 Grenzausgleich der EU gelten. Über die Zolltarifnummern können Unternehmen ihr Import-Portfolio screenen, um herauszufinden, für welche Waren CBAM Daten zu erfassen sind.
CBAM betrifft CO2-intensive Importe
Als Teil des EU Green Deals erhebt der neue Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ab 2026 einen CO2 Preis auf EU Importe CO2-intensiver Waren. In der im Oktober startenden Übergangsphase gelten vorerst Berichtspflichten für importierende Unternehmen.
Die neuen EU Vorschriften dürften zu einem hohen administrativen Aufwand in betroffenen Unternehmen führen. Der erste CBAM Quartals-Bericht für das vierte Quartal 2023 ist bereits zum 31.1.2024 fällig.
Um die dafür benötigten Daten rechtzeitig zu erfassen, sollten Unternehmen vom CBAM betroffene Waren in ihrem Import-Portfolio frühzeitig identifizieren. Dafür steht nun ein Online CBAM Check zur Verfügung.
Anwendungsbereiche von CBAM
Ob Importe unter CBAM fallen, ergibt sich aus den im Zollsystem genutzten Waren-Nummern und dem Herkunftsland.
Erfasste Waren
Vorerst fallen Waren-Einfuhren aus sechs Sektoren unter CBAM: Eisen & Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.
Im CBAM-System werden die zu erfassenden Waren über die Zolltarifnummern identifiziert. Dafür sind die Waren-Nummern nach den Codes der Kombinierten Nomenclature (KN) maßgebend.
Während die 4-stellige Codes im internationalen Harmonisierten System (HS) bereits eine Indikation für die CBAM-Anwendung geben, muss für einige Waren nach den 8-stelligen KN-Codes differenziert werden.
Je nach Sektor sind unterschiedliche Waren-Kategorien definiert, die gemäß Annex der CBAM Durchführungsverordnung die Messmethoden der CO2 Emissionen bestimmen. Die Anzahl der Waren-Kategorien und von CBAM erfassten Waren-Nummern variiert nach Sektor:
- Eisen & Stahl: Eisenerzsinter, Roheisen, Ferrolegierungen (FeMn, FeCr, FeNi), Rohstahl und Eisen- oder Stahlerzeugnisse – insgesamt 478 Waren-Nummern
- Aluminium: Aluminium in Rohform und Aluminiumerzeugnisse – insgesamt 56 Waren-Nummern
- Düngemittel: Salpetersäure, Harnstoff, Ammoniak und Gemischte Düngemittel – insgesamt 25 Waren-Nummern
- Zement: Gebrannter Ton und Lehm, Zementklinker, Zement und Tonerdezement – insgesamt 6 Waren-Nummern
- Strom: 1 Waren-Nummer
- Wasserstoff: 1 Waren-Nummer
Wenn solche Waren in der aktiven Veredelung zu Veredlungserzeugnissen bearbeitet, verarbeitet bzw. ausgebessert werden, welche dann in die EU eingeführt werden, fallen diese auch unter CBAM.
Perspektivisch soll die Liste ausgebaut werden. Dafür sieht die CBAM-Verordnung zum Ende der Übergangsphase die Vorlage eines Prüfberichts durch die EU-Kommission vor. Zuletzt war auch über die Hinzunahme von Polymeren (Plastik) diskutiert wurden.
Erfasste Länder
Grundsätzlich fallen EU-Importe dieser Waren aus allen Drittländern unter die CBAM Regeln. Ausgenommen davon sind jedoch folgende Ursprungsländer:
- Länder, die im EU Emissionshandelssystem (ETS) teilnehmen: Norwegen, Island, Liechtenstein
- Länder, deren Emissionshandel vollständig mit dem EU ETS verbunden ist: Schweiz
- Länder mit eigener CO2-Bepreisung, die in der Abgaben-Höhe über dem Preis im EU ETS liegt: Aktuell kein Land
- (für Elektrizität) Länder, die so eng in den EU-Binnenmarkt für Strom integriert sind, dass keine technische Lösung für die Anwendung der CBAM-Regeln möglich ist: Aktuell kein Land
Während aktuell damit nur Importe aus vier Nicht-EU Ländern von CBAM ausgenommen sind, ist davon auszugehen, dass die Liste dieser Länder mit der Zeit wachsen wird.
Ausnahmen
Alle Waren-Lieferungen mit einem Sendungswert von unter 150 EUR und solche zur militärischen Nutzung sind von den Regeln ausgenommen.
Wie funktioniert der CO2 IQ CBAM Check?
Entsprechend dieser Anwendungsbereiche besteht unser CBAM Check aus 2 Schritten zur Identifikation der Waren und der Spezifikation der Herkunftsländer. Abschließend können die ausgewählten Waren geprüft werden.
Erster Schritt: Waren identifizieren
Im ersten Schritt sind die Waren, die in das Zollgebiet der EU eingeführt werden, auszuwählen. Dazu ist eine Kenntnis der KN-Codes oder KN-Bezeichnungen unabdingbar.
Falls diese nicht schon in den Unternehmens-Systemen eingepflegt sind, können diese den Zoll-Erklärungen entnommen werden. Alternativ stehen Online-Werkzeuge, wie z.B. die Eurostat KN Suchmaschine, zur Verfügung.
Die Waren-Identifizierung ist im CBAM Check auf 2 Wegen möglich:
- Direkte Eingabe der Waren-Nummer oder der Waren-Bezeichnung, falls diese bekannt sind. In den entsprechenden Eingabefeldern können diese als Freitext eingetragen und gesucht werden
- Suche der passenden Waren über die Auswahl der relevanten CBAM-Sektoren und Waren-Kategorie. Um die Auswahlmöglichkeiten einzugrenzen, kann auch die passende Waren-Gruppe gemäß den HS-Positionen gewählt werden
Der CO2 IQ CBAM Check basiert auf den 2023 EUROSTAT Daten der KN-Codes und den dazugehörigen Bezeichnungen. Alle Waren-Nummern der den CBAM-Sektoren entsprechenden HS-Kapiteln (72, 73, 76 und 31) und HS-Positionen (2601, 2507, 2523, 2716, 2804, 2808, 2814, 2834) sind enthalten und auf ihre CBAM-Anwendung klassifiziert.
Zweiter Schritt: Länder bestimmen
Nach der Identifizierung der Waren geht es zur Länder-Spezifikation. Dafür sind zu bestimmen:
- EU-Einfuhrland der Ware, welches als Freitext eingegeben oder über das Drop-Down ausgewählt werden kann. Wenn keines der EU-Länder zutrifft, kann „Anderes Land“ gewählt werden, womit CBAM nicht zur Geltung kommt
- Nicht-EU Herkunftsland der Ware, welches ebenso als Freitext eingegeben oder über das Drop-Down ausgewählt werden kann. Alternativ kann „EU-Land oder Gebiete“ angegeben werden, womit CBAM wiederum nicht relevant ist
Sobald das EU-Einfuhrland und Nicht-EU Herkunftsland bestimmt sind, wird angezeigt, ob der CO2 Grenzausgleich zur Geltung kommt.
In diesem Fall werden auch die zu erfassenden Treibhausgase (THG) angezeigt: Kohlenstoff Dioxid (CO2) für alle CBAM-Waren, Perfluorcarbone (PFC) für einige Aluminium-Waren und Distickstoffmonoxid (N2O) für einige Düngemittel.
Abschließende Prüfung der Auswahl
Über das Feld „Zurück zur Waren-Suche“ geht es zur erneuten Waren-Identifikation. Von hier sind die beiden Schritte für jede benötigte Waren- und Länder-Spezifikation erneut zu durchlaufen.
Abschließend können über „Auswahl prüfen“ alle ausgewählten Waren und Länder Kombinationen eigesehen werden. Die Länder-Spezifikation kann an dieser Stelle geändert werden. Fehlen relevante Waren, sind über die Waren-Suche neu hinzuzufügen.
Über „Prüfergebnis zusenden“ kann nach Eingabe der Kontaktdaten die Ergebnisliste angefordert werden. Sie erhalten dann eine Liste der von Ihnen eingegebenen Waren und Herkunftsländer mit dem Ergebnis der CBAM-Prüfung zugesandt.
CBAM Check als Start für Ihr Berichtswesen
Die Ergebnis-Liste aus dem CO2 IQ CBAM Check zeigt an, für welche Waren das CBAM-Berichtswesen ab dem 1.10. aufzusetzen ist. Für diese Waren ist insbesondere zu prüfen, ob folgende Daten vorliegen bzw. wie diese zeitnah erfasst werden können:
- Menge der importierten Waren: Für jedes Quartal ist die Importmenge nach den im CBAM-Check identifizierten Waren und Einfuhrländern getrennt zu ermitteln. Falls die vorhandenen IT-Systeme und Applikationen aktuell diese Ermittlung nicht zulassen, sind neue Lösungen gefragt. Als Übergangslösung bleibt eine händische Erfassung dieser Daten
- Emissions- und CO2 Preis Daten der importierten Waren: Dafür werden umfangreiche Daten von den für die Herstellung dieser Waren genutzten Anlagen benötigt. Diese sind bei den Herstellern der durch den CBAM-Check identifizierten Waren abzufragen. Die EU hat dafür detaillierte Anleitungen und eine Vorlage zur Datenerfassung bereitgestellt
Gerade in der Anfangsphase ist mit einem hohen Aufwand zum Aufbau der Datengrundlagen für die betroffenen Waren zu rechnen. Mit geeigneten technischen Lösungen können diese dann gepflegt und aktualisiert werden.
Diese Datengrundlagen sind ständig zu erweitern, wenn über die Quartale und Jahre importierte Waren und Herkunftsländer wechseln. Hierfür ist eine regelmäßige Überprüfung des Import-Portfolios notwendig, wozu unser CBAM Check genutzt werden kann.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Europäische Kommission: Carbon Border Adjustment Mechanism
- Europäische Kommission:Anleitende Materialien zu den Berichtspflichten
- Europäische Kommission:Die Kombinierte Nomenklatur
- EU: Durchführungsverordnung zu Berichtspflichten
- EU: Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems
- Zoll: Informationen zum Zolltarif und zur Ermittlung der Codenummer
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