Für EU-Unternehmen gewinnen globale CO2 Preise an Bedeutung. Mit dem CO2 Grenzausgleich der EU wird ab 2026 eine CO2 Abgabe auf Importe fällig. In den Herkunftsländern gezahlte CO2 Preise können dabei angerechnet werden. Insgesamt haben bereits 18 Nicht-EU-Länder mit 42% der CBAM Emissionen einen CBAM-relevanten CO2 Preis.
Die Rolle von CO2 Preisen im Grenzausgleich
Unternehmen in der EU haben ein wachsendes finanzielles Interesse an CO2 Preisen, die über das Emissionshandelssystem (ETS) der EU hinausgehen. Im Rahmen des EU CO2 Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) wird eine CO2 Abgabe auf Importe eingeführt.
Zunächst gilt CBAM für Waren in 6 CO2-intensiven Sektoren: Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Zement, Strom und Wasserstoff. Unsere Analyse zeigt, dass EU Einfuhren von CBAM-Waren im Jahr 2023 mit Emissionen von 258 Mt CO2e einhergingen.
Ab 2026 müssten für diese Emissionen dann CBAM-Zertifikate erworben und abgegeben werden. Seit Oktober 2023 sind EU-Importeure von CBAM-Waren bereits zur Berichterstattung verpflichtet.
Artikel 9 der CBAM-Verordnung legt fest, dass die abzugebenden CBAM-Zertifikate mit dem im Herkunftsland tatsächlich gezahlten CO2 Preis verrechnet werden können. Gemäß Absatz 9(2) müssen die CBAM-Anmelder den in Drittländern gezahlten CO2 Preis nachweisen, um eine Anrechnung geltend machen zu können.
Die spezifischen Regeln zur Anrechnung und Nachweis dieser CO2 Preise werden derzeit entwickelt. Direkte CO2 Preise in Form von ETS-Zertifikaten und CO2 Steuern können wahrscheinlich berücksichtigt werden, wie u.a. vom ERCST argumentiert.
Solche Systeme zur CO2 Bepreisung sind auf dem Vormarsch. Laut dem jüngsten Statusbericht der Weltbank sind weltweit bereits 75 CO2 Steuern und ETS in der Umsetzung, die fast 24% der weltweiten Emissionen abdecken.
Globale CO2 Preise sind bereits CBAM-relevant
Analysen auf Basis unseres CO2 Preis Radars zeigen, dass weltweit 18 Nicht-EU-Länder einen CBAM-relevanten CO2 Preis führen. Diese Länder machen 42% der Emissionen aus den EU Importen von CBAM Waren aus – gemessen an ihrem Anteil an den EU Importen in jedem Sektor.
Diese umfassen sowohl nationale als auch subnationale Regularien zur Bepreisung von CO2 in dem jeweiligen CBAM Sektor. Hierbei zählen wir Systeme, die bereits in der Umsetzung sind bzw. solche, die Regeln und Sektoren bereits definiert haben.
Länder wie Brasilien und die Türkei haben die Einführung eines Emissionshandels angekündigt, jedoch die Sektoren noch nicht festgelegt. Diese werden hier nicht berücksichtigt.
Neben den 27 Ländern der EU nehmen auch Norwegen, Liechtenstein und Island am EU-ETS teil, während die Schweiz ein angelehntes System hat. Diese Nicht-EU-Länder sind von CBAM ausgenommen und werden hier nicht gezählt. Insgesamt liegt die Anzahl der Länder mit CO2 Preisen in mindestens einem CBAM-Sektor also bei 49.
Eisen & Stahl
16 Länder haben CBAM-relevante CO2 Preise in der Eisen- und Stahlindustrie eingeführt oder geplant. Diese Länder decken 54% der Emissionen der CBAM Importe in diesem Sektor ab. 3 Länder davon haben allerdings bisher nur eine CO2 Bepreisung auf subnationaler Ebene: China, Japan und die USA.
Die meisten dieser Länder erheben CO2 Preise auf Rohmaterialien wie Sintererz, Roheisen oder Rohstahl. Die Systeme in Australien, Kanada oder China bepreisen auch Emissionen aus der Herstellung von Eisen oder Stahl Erzeugnissen.
Aluminium
Es gibt 13 Nicht-EU-Länder mit einer CO2 Bepreisung im Aluminiumsektor. Insgesamt machen diese Länder 35% der Emissionen aus CBAM-Importen in diesem Sektor aus.
Die meisten dieser CO2 Preissysteme betreffen die Produktion von Rohaluminium. Emissionen aus der Herstellung von Aluminiumerzeugnissen werden bisher kaum bepreist.
Düngemittel
12 Länder haben einen CO2 Preis für einige oder alle CBAM-relevanten Düngemittel eingeführt oder geplant. Auf diese Länder entfallen 13% der Emissionen aus den CBAM Importen im Dünger-Sektor.
Die meisten dieser Länder bepreisen die Emissionen aus der Herstellung von chemischen Grundstoffen wie Salpetersäure oder Ammoniak.
Zement
Zement wird in insgesamt 16 Nicht-EU-Ländern bepreist. Die meisten dieser Länder haben einen Preis für Klinker festgelegt, der ein Vorprodukt bei der Zementherstellung darstellt.
Von den Zementimporten unter CBAM kommen nur 5% der Emissionen aus einem Land mit einem CO2 Preis. Das ist vor allem Großbritannien. In der Türkei als wichtigstem EU Handelspartner für Zement gibt es bisher nur Pflichten zur Emissionsüberwachung. Die Einführung eines CO2 Preises steht hier noch aus.
Elektrizität
Der Elektrizitätssektor hat mit 18 Ländern die höchste Anzahl an CO2 Preisen. Als wesentliche Vorrausetzung zur Dekarbonisierung wird oftmals mit einer CO2 Bepreisung im Energie-Bereich gestartet.
Allerdings sind nur wenige dieser Systeme von direkter Bedeutung für CBAM, da importierter Strom aus Nachbarländern der EU kommt. So sind für die EU-Importeure vor allem die Regelungen in Großbritannien und Montenegro von Bedeutung. Diese beiden Länder machen 37% der CBAM Emissionen von Elektrizität aus.
Wasserstoff
Derzeit erheben nur 5 Nicht-EU-Länder CO2 Preise für Emissionen aus der Herstellung von Wasserstoff, 2 davon auf subnationaler Ebene. Diese Länder decken 20% der Emissionen aus den Wasserstoff Einfuhren der EU ab.
Solche Importe sind allerdings noch sehr gering. Die Nachfrage aus der EU Industrie wird jedoch stark wachsen. Solange nicht ausreichend grüner Wasserstoff zur Verfügung steht, könnte auch grauer oder blauer Wasserstoff gefragt sein. Damit könnten auch die Wasserstoff Einfuhren, die unter CBAM fallen, stark zunehmen.
CO2 Preis Entwicklungen sind zu beobachten
Es wird erwartet, dass weltweit die CO2 Bepreisung an Dynamik gewinnen wird. Um diese Bemühungen zu unterstützen, hat die EU kürzlich eine Taskforce für CO2 Preise und Märkte eingerichtet. CBAM trägt zu dieser Dynamik bei.
Mit CBAM haben Nicht-EU Länder einen Anreiz, die Einnahmen aus der Bepreisung von Emissionen in das eigene Land zu lenken und diese nicht der EU zu überlassen. Schwellenländer wie Brasilien, Indien und die Türkei bereiten sich bereits auf die Einführung von CO2 Preisen vor, die an CBAM angepasst sind.
Die EU arbeitet noch an den Regeln für die Anrechnung von CO2 Preisen in Drittländern. Eine Durchführungsverordnung wird für das 2. Quartal 2025 erwartet. Darin soll festgelegt werden, wie diese CO2 Preise berechnet und nachgewiesen und dann mit den benötigten CBAM Zertifikaten verrechnet werden können.
Ein kürzlich veröffentlichter UBA-Bericht unterscheidet für die Berechnung zwei Ansätze: (i) Verwendung von landesweiten Durchschnittswerten zur Vereinfachung der Berechnung und (ii) Ansatz der tatsächlichen Zahlungen, der detaillierte Nachweise über die gezahlten CO2 Preise erfordert.
Auch die CO2 Preise, die in dem Land gezahlt werden, aus dem Vorprodukte der CBAM Waren stammen, können erfasst werden. Bei einigen Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen machen diese den größten Teil der Emissionen und damit der bereits gezahlten CO2 Preise aus.
Daher werden zuverlässige Daten zu CO2 Preisen in der gesamten Lieferkette benötigt, um CBAM Kosten zu mindern. EU Unternehmen sollten solche CO2 Preis Daten zusammen mit Emissionsdaten aufbauen. Nur so können diese in die Unternehmensplanung und in Einkaufsentscheidungen einfließen.
Quellen und weitere informationen:
- CO2 IQ: CO2 Preis Radar
- Weltbank: Dashboard zu CO2 Preisen
- International Carbon Action Partnership: ETS-Karte
- Umweltbundesamt: CO2-Bepreisung in Drittstaaten unter dem EU CBAM
Foto von Weichao Deng auf Unsplash