BlogCO2 Grenzausgleich (CBAM)

EU CO2 Kosten für CBAM-Waren

Geschrieben von

Ulf Narloch

Veröffentlicht am

Seit dem 1. Januar 2026 fallen CO2-Kosten auf EU-Importe von Waren an, die unter CBAM fallen. Die Kostenwirkung hängt vor allem von der Differenz zwischen den spezifischen grauen Emissionen und der Anpassung für kostenlose Zuteilungen sowie vom Preis der CBAM-Zertifikate ab. Mit sinkenden CBAM-Faktoren steigen die Kosten.

(dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert – letzte Aktualisierung am 19.8.2026)

Steigende CBAM-Kosten ab 2026

Ab 2026 setzt die Kostenwirkung für CO2-intensive Waren, die unter den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU fallen, ein. Einige Kostenfaktoren sind noch mit großen Unsicherheiten behaftet.

Unternehmen, die CBAM-Waren nach dem 1. Januar 2026 importieren, benötigen dann CBAM-Zertifikate für die in en Waren gebundenen, spezifischen grauen Emissionen. Der Starttermin für den Erwerb solcher Zertifikate wurde mit den neuesten CBAM-Änderungen auf Februar 2027 verschoben.

Für die EU-Importe im Jahr 2024 wären so Zusatzkosten von EUR 12 Mrd. angefallen – in einem voll ausgebauten CBAM-System. Denn die CBAM-Abgaben werden bis 2034 schrittweise über einen CBAM-Faktor hochgefahren. Erst dann greifen die vollen CBAM-Kosten.

Dieses Hochfahren verläuft im Gleichschritt zu dem Auslaufen der kostenlos zugeteilten Emissionsrechte (EUA) im EU-Emissionshandelssystem (ETS). In dem seit 2005 bestehenden ETS wird noch ein Großteil der EUA frei zugeteilt.

Da die Kosten nun spürbar werden, werden die Forderungen nach einer ETS-Reform lauter, um das Auslaufen der kostenlosen EUA-Zuteilungen zu verlangsamen und den Druck auf die ETS-Preise durch eine Ausweitung des EUA-Angebots zu verringern.

Die CBAM-Kostenfaktoren

Am 1. Januar 2026 sind die endgültigen CBAM-Regeln in Kraft getreten. Diese sind in Durchführungsverordnungen (DV) festgelegt: für die Berechnung von (i) spezifischen Emissionen, (ii) Anpassungen der kostenlosen Zuteilung sowie (iii) dem Preis der CBAM-Zertifikate. Eine DV für die Anrechnung bereits gezahlter CO2 Preise folgt.

CO2-Stückkosten für CBAM-Waren hängen von unischeren Kostenfaktoren ab.

Spezifische Emissionswerte (SEE)

Maßgebend für die Berechnung der benötigten CBAM-Zertifikate sind die grauen Emissionen, die in den CBAM Waren gebunden sind. Diese Emissionswerte sind anhand der vorgegebenen CBAM-Methoden von den Herstellern der Waren zu ermitteln und von einem akkreditierten CBAM-Prüfer zu verifizieren. 

Falls verifizierte Emissionsdaten nicht vorliegen, sind für die Berechnung der benötigten Zertifikate Standardwerte anzusetzen. Diese werden länderspezifisch festgesetzt sein. Diese sind in (DV) 2025/2621 definiert, die zuletzt durch IR 2026/2621 aktualisiert wurde.

Je nach Herkunftsland und Produktionsroute kann dies zu deutlich höheren Abgaben führen. Zusätzlich wird dann ein proportionaler Zuschlag erhoben, um die Nutzung tatsächlicher Daten zu fördern. Für die meisten Waren steigt dieser von 10% in 2026 auf 30% in 2028.

Sowohl die länderspezifischen Standardwerte als auch die Zuschläge führen zu hohen Zusatzkosten für viele Länder. Das bringt starke Auswirkungen auf das Importgeschäft.

Anpassung für freie Zuteilungen (SEFA)

Bis 2034 profitieren Importeure von kostenlosen Emissionen entsprechend den kostenlosen EUA-Zuteilungen im ETS. Die schrittweise Verringerung dieser Anpassung ergibt sich aus dem sinkenden CBAM-Faktor multipliziert mit einem Benchmark-Wert.

Die Waren-spezifischen Benchmarks stellen Referenzwerte für die Emissionen pro Produktionseinheit dar. Im ETS richtet sich dieser Wert nach der Emissionsintensität der 10 % effizientesten Anlagen zur Herstellung der erfassten Waren.  Für CBAM werden diese in produktspezifische Benchmarks übersetzt.

Zwei Kategorien von Benchmark Werten wurden in IR 2025/2620 veröffentlicht – auf Grundlage der Benchmark Werte im EU-ETS:

  1. Tatsächliche Daten: Addition des Benchmarks des relevanten Produktionsprozesses und der massengewichteten Mittelwerte aller Vorprodukte anhand von tatsächlichen Aktivitätsdaten;
  2. Standardwerte: Festgelegt auf Ebene des KN-Codes und differenziert nach Produktionsmerkmalen (z. B. Routen und Qualitäten bei Stahl-Erzeugnissen).

Über den CBAM-Faktor werden die freien Zuteilungen jährlich gekürzt. Im Jahr 2026 liegt er dann bei 97,5 %. Danach wird er jährlich gesenkt: 95 % in 2027, 51,5 % in 2030. Ab 2034 entfällt diese, sodass keine EUAs mehr kostenlos zugeteilt werden. Die CBAM-Abgaben greifen dann voll.

Die neuesten Vorschläge zur ETS-Reform zielen darauf ab, das Auslaufen zu verlangsamen und kostenlose EUA länger beizubehalten. Dazu soll der CBAM-Faktor erhöht werden, um die kostenlose Zuteilung über 2034 hinaus zu verlängern; bis 2038 soll ein Faktor von 15 % bestehen bleiben.

Außerdem ist ein sektorübergreifender Korrekturfaktor (CSCF) zu berücksichtigen. Dieser wurde auf Basis der nationalen Umsetzungsmaßnahmen für die nächste ETS-Periode festgelegt, um die vorläufigen kostenlosen Zuteilungen mit dem Emissions-CAP abzugleichen. Lt. Implementing Decision 2026/1862 liegt dieser bei 100%.

Bezahlte CO2-Preise

Zusätzlich zu diesen Anpassungen der kostenlosen Zuteilung können bereits im Herkunftsland gezahlte CO2-Preise abgezogen werden. Eine kommende DV wird festlegen, wie der Abzug von CO2-Preisen berechnet wird.

Berücksichtigt werden ETS oder direkte CO2-Steuern in CBAM-Sektoren. Der CO2 IQ Carbon Pricing Radar zählt 18 Nicht-EU-Länder mit solchen Instrumenten, die bereits umgesetzt oder geplant sind.

Unter Berücksichtigung kostenloser Zuteilungen und anderer Kompensationen werden nur die tatsächlich gezahlten Preise abgezogen. Bei Verwendung von Standardwerten werden Standard CO2-Preise angesetzt. Diese Preise werden zukünftig über das CBAM-Register veröffentlicht.

Preis der CBAM-Zertifikate

Die CBAM-Kosten ergeben sich aus den CO2-Preisen im ETS, die die Preise für CBAM-Zertifikate bestimmen.

Sie werden ab Februar 2027 wöchentlich anhand der Schlusskurse der EUA in den ETS-Auktionen der Vorwoche berechnet. Im Laufe des ersten Quartals 2026 schwankten diese zwischen 60 und 90 EUR/tCO2eq.

Abweichend davon werden diese Preise 2026 rückwirkend auf Basis des Durchschnittspreises im Quartal der Importe festgelegt – wie beim UK CBAM. Für Q1 und Q2 in 2026 wurde diese mit 75,36 und 75,28 EUR/tCO2eq festgelegt.

Diese Preisschwankungen sind im Importgeschäft von CBAM-Waren sehr relevant. In der Regel liegen mehrere Monate zwischen der Kaufentscheidung und der Freigabe der Waren für den freien Verkehr in der EU. Erst dann fallen CBAM-Abgaben an.

Umgang mit den CBAM-Kosten Risiken

Aufgrund dieser unsicheren Kostenfaktoren sind CBAM-Kosten derzeit schwer vorhersehbar. Große Kostenbandbreiten sind möglich – abhängig von der Differenz zwischen Emissionswert und Anpassung der kostenlosen Zuteilung sowie dem zukünftigen Preis für CBAM-Zertifikate. Die vorgeschlagene Erhöhung des CBAM-Faktors hat eine geringere Kosten-Wirkung.

Hohe CO2-Kosten Risiken ergeben sich für CBAM-Waren

Insgesamt führen die aktuellen Unsicherheiten zu den Emissionswerten zu hohen Kostenrisiken für 2026. Obwohl die endgültige CBAM-Abrechnung erst 2027 erfolgt, müssen Unternehmen ihre Kosten Berechnungen jetzt für die Finanzplanung und das Controlling durchführen.

Um Kostenrisiken besser zu verstehen und zu steuern, sollten EU-Unternehmen:

  • Aktivitäts- und Emissionsdaten der Hersteller erfassen und ihre CBAM-Konformität prüfen, um die Wahrscheinlichkeit für verifizierte Daten zu erhöhen
  • Benchmark-Bestimmungen aufstellen auf Basis tatsächlicher und Standardwerte differenziert nach Produktionsweg und unter Berücksichtigung von Vorprodukten;
  • Abzugsfähigkeit bereits gezahlter CO2-Preise in Drittländern und deren weitere Preisentwicklung bewerten;
  • Auswirkungen von ETS-Preisen analysieren und Lösungen zur Absicherung von Preisschwankungen bei CBAM-Zertifikaten identifizieren – ähnlich wie bei der Absicherung von Wechselkursschwankungen

Angesichts aller Unsicherheiten können neue Modelle zur Risikoteilung zwischen Lieferanten, Importeuren und Endabnehmern entscheiden, ob Geschäfte im Jahr 2026 möglich werden. Je nach Kostenwirkung sind mittel- bis langfristig auch strategische und operative Anpassungen im Einkauf und Lieferkettenmanagement notwendig.


Quellen und weitere Informationen:


Foto von Pim de Boer auf Unsplash

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