BlogCO2 Grenzausgleich (CBAM)

CBAM Kosten Risiken für 2026

Geschrieben von

Ulf Narloch

Veröffentlicht am

Endlich stehen wichtige Umsetzungsdetails zur CBAM Kosten-Berechnung fest. Ab dem 1.1.2026 fallen CO2-Kosten beim EU-Import von Waren im CO2-Grenzausgleich an. Die Kostenwirkung hängt vor allem der Differenz zwischen dem spezifischen Emissionswert und der Anpassung für kostenlose Zuteilungen sowie dem Preis für CBAM-Zertifikate ab.

(dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert – letzte Aktualisierung am 17.12.2025)

Steigende CBAM-Kosten ab 2026

Ab dem Jahreswechsel setzt die Kostenwirkung für CO2-intensive Waren, die unter den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU fallen, ein. Nur wenige Wochen vor dem Start sind wichtige Details zur Kostenberechnung jedoch noch offen.

Unternehmen, die CBAM-Waren nach dem 1. Januar 2026 importieren, benötigen dann CBAM-Zertifikate für die in en Waren gebundenen, “grauen“ Emissionen. Der Starttermin für den Erwerb solcher Zertifikate wurde mit den neuesten CBAM-Änderungen auf Februar 2027 verschoben.

Für die EU-Importe im Jahr 2024 wären so Zusatzkosten von EUR 12 Mrd. angefallen – in einem voll ausgebauten CBAM-System. Denn die CBAM-Abgaben werden bis 2034 schrittweise über einen CBAM-Faktor hochgefahren. Erst dann greifen die vollen CBAM-Kosten.

Dieses Hochfahren verläuft im Gleichschritt zu dem Auslaufen der kostenlos zugeteilten Emissionsrechte (EUA) im EU-Emissionshandelssystem (ETS). In dem seit 2005 bestehenden ETS wird noch ein Großteil der EUA frei zugeteilt.

Mit der ETS-Reform sollen diese Zuteilungen nun auslaufen. Dazu wird deren Berechnung, um einen CBAM-Faktor ergänzt. Über diesen werden die freien EUA Zuteilungen jährlich gekürzt.

Im Jahr 2026 liegt er dann bei 97,5 %. Danach wird er jährlich gesenkt: 95 % in 2027, 51,5 % in 2030. Ab 2034 entfällt diese, sodass keine EUAs mehr kostenlos zugeteilt werden. Die CBAM-Abgaben greifen dann voll.

Die CBAM-Kostenfaktoren

Am 17. Dezember veröffentlichte die EU Kommission eine Reihe an Verordnungen zur CBAM-Umsetzung ab 2026 – inklusive für die Berechnung von (i) spezifischen Emissionen, (ii) Anpassungen der kostenlosen Zuteilung sowie (iii) dem Preis der CBAM-Zertifikate.

CBAM-Stückkosten hängen von unischeren Kostenfaktoren ab

Spezifische Emissionswerte

Maßgebend für die Berechnung der benötigten CBAM-Zertifikate sind die grauen Emissionen, die in den CBAM Waren gebunden sind. Diese Emissionswerte sind anhand der vorgegebenen CBAM-Methoden von den Herstellern der Waren zu ermitteln und von einem akkreditierten CBAM-Prüfer zu verifizieren. 

Falls verifizierte Emissionsdaten nicht vorliegen, sind für die Berechnung der benötigten Zertifikate Standardwerte anzusetzen. Diese werden länderspezifisch festgesetzt sein. Je nach Herkunftsland und Produktionsroute kann dies zu deutlich höheren Abgaben führen.

Zusätzlich wird dann ein proportionaler Zuschlag erhoben, um die Nutzung tatsächlicher Daten zu fördern. Für die meisten Waren steigt dieser von 10% in 2026 auf 30% in 2028.

Sowohl die länderspezifischen Standardwerte als auch die Zuschläge führen zu hohen Zusatzkosten für viele Länder. Das bringt starke Auswirkungen auf das Importgeschäft.

Anpassung für freie Zuteilungen

Bis 2034 profitieren Importeure von kostenlosen Emissionen entsprechend den kostenlosen EUA-Zuteilungen im ETS. Die schrittweise Verringerung dieser Anpassung ergibt sich aus dem sinkenden CBAM-Faktor multipliziert mit einem Benchmark-Wert.

Die Waren-spezifischen Benchmarks stellen Referenzwerte für die Emissionen pro Produktionseinheit dar. Im ETS richtet sich dieser Wert nach der Emissionsintensität der 10 % effizientesten Anlagen zur Herstellung der erfassten Waren.  Für CBAM werden diese in produktspezifische Benchmarks übersetzt.

Zwei Kategorien von Benchmark Werten wurden veröffentlicht – auf Grundlage der Benchmark Werte im EU-ETS:

  1. Tatsächliche Daten: Addition des Benchmarks des relevanten Produktionsprozesses und der massengewichteten Mittelwerte aller Vorprodukte anhand von tatsächlichen Aktivitätsdaten;
  2. Standardwerte: Festgelegt auf Ebene des KN-Codes und differenziert nach Produktionsmerkmalen (z. B. Routen und Qualitäten bei Stahl-Erzeugnissen).

Außerdem ist ein sektorübergreifender Korrektur-Faktor zu berücksichtigen. Dieser wird auf Basis der nationalen Umsetzungsmaßnahmen für die nächste ETS-Periode festgelegt, um die vorläufigen kostenlosen Zuteilungen mit dem Emissions-CAP abzugleichen.

Bezahlte CO2-Preise

Zusätzlich zu diesen Anpassungen der kostenlosen Zuteilung können bereits im Herkunftsland gezahlte CO2-Preise abgezogen werden. Eine Durchführungsverordnung in 2026 wird festlegen, welche CO2-Preisinstrumente angerechnet werden können.

Wahrscheinliche Kandidaten sind ETS oder direkte CO2-Steuern in CBAM-Sektoren. Der CO2 IQ Carbon Pricing Radar zählt 18 Nicht-EU-Länder mit solchen Instrumenten, die bereits umgesetzt oder geplant sind.

Unter Berücksichtigung kostenloser Zuteilungen und anderer Kompensationen werden nur die tatsächlich gezahlten Preise abgezogen. Bei Verwendung von Standardwerten werden Standard CO2-Preise angesetzt. Diese Preise werden zukünftig über das CBAM-Register veröffentlicht.

Preis der CBAM-Zertifikate

Die CBAM-Kosten ergeben sich aus den CO2-Preisen im ETS, die die Preise für CBAM-Zertifikate bestimmen.

Sie werden ab Februar 2027 wöchentlich anhand der Schlusskurse der EUA in den ETS-Auktionen der Vorwoche berechnet. Im Jahr 2025 schwankten sie zwischen 60,77 und 82,60 EUR/tCO2e.

Abweichend davon werden diese Preise 2026 rückwirkend auf Basis des Durchschnittspreises im Quartal der Importe festgelegt – wie beim UK CBAM. 2025 hätten sie im dritten Quartal bei 72,14 EUR/tCO2e gelegen, gegenüber 68,75 EUR/tCO2e im zweiten Quartal.

Diese Preisschwankungen sind im Importgeschäft von CBAM-Waren sehr relevant. In der Regel liegen mehrere Monate zwischen der Kaufentscheidung und der Freigabe der Waren für den freien Verkehr in der EU. Erst dann fallen CBAM-Abgaben an.

Umgang mit den CBAM-Kosten Risiken

Aufgrund dieser unsicheren Kostenfaktoren sind CBAM-Kosten derzeit schwer vorhersehbar. Große Kostenbandbreiten sind möglich – abhängig von der Differenz zwischen Emissionswert und Anpassung der kostenlosen Zuteilung sowie dem zukünftigen Preis für CBAM-Zertifikate.

Hohe Kosten Risiken ergeben sich für 2026 aus der CBAM-Kostenspanne.

Insgesamt führt die naturgemäße Unsicherheit einiger dieser Faktoren zu hohen Kostenrisiken für 2026. Obwohl die endgültige CBAM-Abrechnung erst 2027 erfolgt, müssen Unternehmen ihre Kosten Berechnungen jetzt für die Finanzplanung und das Controlling durchführen.

Um Kostenrisiken besser zu verstehen und zu steuern, sollten EU-Unternehmen:

  • Aktivitäts- und Emissionsdaten der Hersteller erfassen und ihre CBAM-Konformität prüfen, um die Wahrscheinlichkeit für verifizierte Daten zu erhöhen
  • Benchmark-Bestimmungen aufstellen auf Basis tatsächlicher und Standardwerte differenziert nach Produktionsweg und unter Berücksichtigung von Vorprodukten;
  • Abzugsfähigkeit bereits gezahlter CO2-Preise in Drittländern und deren weitere Preisentwicklung bewerten;
  • Auswirkungen von ETS-Preisen analysieren und Lösungen zur Absicherung von Preisschwankungen bei CBAM-Zertifikaten identifizieren – ähnlich wie bei der Absicherung von Wechselkursschwankungen

Angesichts aller Unsicherheiten können neue Modelle zur Risikoteilung zwischen Lieferanten, Importeuren und Endabnehmern entscheiden, ob Geschäfte im Jahr 2026 möglich werden. Je nach Kostenwirkung sind mittel- bis langfristig auch strategische und operative Anpassungen im Einkauf und Lieferkettenmanagement notwendig.


Quellen und weitere Informationen:


Foto von Pim de Boer auf Unsplash

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