BlogCO2 Grenzausgleich (CBAM)

CBAM Kosten für Waren-Importe ab 2026

Geschrieben von

Ulf Narloch

Veröffentlicht am

12. November 2024

Je nach Emissionswert und Importmengen kann CBAM schon in 2026 zu erheblichen Zusatzkosten führen. Dann müssen Unternehmen CBAM-Zertifikate für die Emissionen der importierten CBAM-Waren erwerben. Auch wenn Berechnungsdetails von der EU-Kommission noch folgen, sind belastbare Kostenkalkulationen schon jetzt möglich.

Schrittweises Hochfahren der CBAM-Abgaben

Mit dem CO2 Grenzausgleichssystem (CBAM) führt die EU die weltweit erste CO2-basierte Abgabe auf Importe von CO2 intensiven Waren. Schon ab 2026 wird CBAM kostenwirksam.

Dann müssen Unternehmen für die „grauen“ Emissionen der importierten CBAM-Waren CBAM-Zertifikate erwerben.  Für die EU-Importe im Jahr 2023 wären so Zusatzkosten von EUR 15 Mrd. angefallen – in einem voll ausgebauten CBAM-System.

Die CBAM-Abgaben werden jedoch bis 2034 schrittweise über einen CBAM-Faktor hochgefahren. Erst dann greifen die vollen CBAM-Kosten.

Dieses Hochfahren verläuft im Gleichschritt zu dem Auslaufen der kostenlos zugeteilten Emissionsrechte (EUA) im EU-Emissionshandelssystem (ETS). In dem seit 2005 bestehenden ETS wird noch ein Großteil der EUA frei zugeteilt.

Mit der ETS-Reform sollen diese Zuteilungen nun auslaufen. Dazu wird deren Berechnung, um einen CBAM-Faktor ergänzt. Über diesen werden die freien EUA Zuteilungen jährlich gekürzt.

Im Jahr 2026 liegt er dann bei 97,5 %. Das entspricht einer Kürzung um 2,5 %. Der Faktor wird dann jedes Jahr gesenkt: von 95 % im Jahr 2027 über 51,5 % im Jahr 2030 auf 14 % im Jahr 2033. Ab 2034 entfällt dieser, so dass dann keine EUA mehr kostenlos zugeteilt werden. Die CBAM-Abgaben greifen dann voll.

Berechnung der benötigten CBAM-Zertifikate

Weit verbreitet ist die Annahme, dass der CBAM-Faktor allein den Anteil der Emissionen vorgibt, für den CBAM-Zertifikate zu erwerben sind. Jedoch kommt auch ein Warenspezifischer Benchmark und der Herstellungsspezifische Emissionswert zum Tragen. Zudem können bereits gezahlte CO2 Preise angerechnet werden.

Bei Emissionswerten, die dem globalen Durchschnitt entsprechen, wären schon im Jahr 2026 etwa 8% der Emissionen für Importe von Rohstahl über CBAM-Zertifikate abzudecken. Bei Aluminium in Rohform wären es 24% und bei Ammoniak sogar 44%.

Diese Unterschiede ergeben sich aus der Differenz zwischen ETS-Benchmarks und dem globalen Durchschnitt der Emissionswerte für die betrachteten Waren. Je höher der Unterschied, desto mehr CBAM-Zertifikate werden benötigt.

Warenspezifische Benchmarks

Die Warenspezifischen Benchmarks stellen Referenzwerte für die Emissionen pro Produktionseinheit dar. Im ETS richtet sich dieser Wert nach der Emissionsintensität der 10 % effizientesten Anlagen zur Herstellung der erfassten Waren.

Die EU-Kommission arbeitet an der Festlegung dieser Benchmarks für CBAM. Diese sollen sich nach den ETS-Benchmarks richten. Da diese jedoch nicht für alle von CBAM erfassten Warencodes zur Verfügung stehen, sind Benchmarks zu setzen.

Diese sollen auch Herstellungsspezifische Daten berücksichtigen, wenn sich die Emissionsintensitäten für einen Warencode je nach Produktionsverfahren unterscheiden. Insgesamt ergibt sich daraus für CBAM eine lange Liste an notwendigen Benchmarks.

Herstellungsspezifische Emissionswerte

Maßgebend für die Berechnung der benötigten CBAM-Zertifikate sind dann die Herstellungsspezifischen Emissionswerte. Diese Emissionswerte sind anhand der vorgegebenen CBAM-Methoden von den Herstellern der Waren zu ermitteln.

Falls nach dem 1.1.2026 diese Emissionsdaten nicht bestimmt werden können, sind für die Berechnung der benötigten Zertifikate Standardwerte anzusetzen. Diese sollen dann nicht mehr auf globaler Ebene, sondern länderspezifisch festgesetzt sein.

Je nach Herkunftsland können damit deutlich höhere Abgaben anfallen. Zusätzlich wird dann ein proportional gestalteter Aufschlag berechnet, um einen Anreiz für die Verwendung tatsächlicher Daten zu setzen. Sowohl die nationalen Standardwerte als auch Aufschläge sollen im nächsten Jahr bekanntgegeben werden. 

Mögliche Kosten für die CBAM-Zertifikate

Die tatsächlichen Kosten für die CBAM-Zertifikate hängen von den Preisen im ETS ab. Denn die Preise für die CBAM-Zertifikate sind an die Preise im ETS gekoppelt. Deren Berechnung erfolgt wöchentlich anhand der Schlusspreise der EUA in den ETS-Auktionen der Vorwoche.

Schon im Jahr 2026 können sich hohe Zusatzkosten aus den benötigten CBAM-Zertifikaten ergeben. Setzt man die durchschnittlichen ETS-Preise in 2023 sowie nationale Durchschnittswerte für die Emissionswerte an, so ergeben sich auch große Kostenunterscheide – in Abhängigkeit des Herkunftslandes der CBAM-Waren.

Insgesamt werden die Preise für CBAM-Zertifikate den gleichen Schwankungen ausgesetzt sein wie die ETS-Preise. Von ihrem Tiefpunkt im Februar 2024 bei ca. 50 EUR/tCO2e waren diese innerhalb von 3 Monaten um 50% gestiegen.

Diese Preisunsicherheit hat im Importgeschäft von CBAM-Waren eine große Relevanz. Denn gewöhnlich liegen mehrere Monate zwischen der Einkaufsentscheidung und der Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr der EU. Erst dann werden die CBAM-Abgaben fällig.

Folglich sind zum Zeitpunkt des Einkaufs die endgültigen CBAM-Kosten schwer vorhersagbar, so dass Schwankungen in den CBAM-Preisen zukünftig – wie Wechselkursschwankungen – abzusichern sind. 

CBAM-Kosten Kalkulation

Betroffene Unternehmen sollten auf jeden Fall schon jetzt die möglichen CBAM-Zusatzkosten kalkulieren, um böse Überraschungen zu vermeiden:

  • Berechnungsmodelle zur Kalkulation der benötigten Zertifikate und Kosten sind aufzustellen, um die Kostentreiber und Kostenwirkung zu verstehen;
  • Tatsächliche Emissionswerte der importierten CBAM-Waren sind in Zusammenarbeit mit den Lieferanten als Berechnungsbasis aufzubauen;
  • CBAM-Kosten sind in Einkaufsentscheidungen einzupreisen, denn schon in 2026 können sich die Kostenvorteile von bestehenden Lieferanten verschieben; 
  • Szenario-Analysen sollten die Grundlage für eine mittel- und langfristige CBAM Finanzplanung bilden, um Unsicherheiten (v.a. bei ETS-Preisen) Rechnung zu Tragen;
  • Lösungen zur Absicherung von Preisschwankungen für CBAM-Zertifikate sind zu prüfen, z.B. über ein Hedging der CBAM-Kosten über den ETS;
  • Weiterführende Regelungen zur Berechnung und Administration von CBAM-Zertifikaten sind zu beobachten, damit vorbereitende Maßnahmen frühzeitig ergriffen werden können.

Noch in diesem Jahr soll eine delegierte Verordnung zum Kauf und Rückkauf der CBAM-Zertifikate vorgelegt werden. Im nächsten Jahr sollen dann Durchführungsverordnungen zur Anpassung für die freien Zuteilungen und bereits gezahlter CO2 Preise folgen.

Bis dahin sollten Unternehmen aber nicht warten. Belastbare Kostenberechnungen sind schon jetzt möglich. Je nach Kostenwirkung könnten schon vor dem Beginn der CBAM-Abgaben in 2026 strategisch-operative Anpassungen im Einkaufs- und Lieferkettenmanagement ratsam sein.


Quellen und weitere Informationen:


Foto von Pim de Boer auf Unsplash