Einkauf und Beschaffung stehen mit CBAM vor neuen Aufgaben. Seit dem 1.1.2026 bringt CO2 als Kostenfaktor zusätzliche Komplexität. Für eine strukturierte Umsetzung kommt Einkaufsabteilungen eine zentrale Rolle zu – an der Schnittstelle zwischen Zoll/Compliance, Lieferantenmanagement und Finanzen/Controlling.
CBAM 2026: Vom Reporting zur Kostenverantwortung
Seit dem 1. Januar ist der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) von einem Berichts- zu einem Finanzthema geworden. CO2 Kosteneffekte und Compliance beschäftigen aktuell vor allem Einkauf und Beschaffung in globalen Lieferketten.
Seitdem gelten die endgültigen Regeln für importiere CBAM-Waren aus Eisen & Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, H2 und Elektrizität. Für diese sind ab Februar 2027 CBAM-Zertifikate zu erwerben. Damit fallen zusätzliche Kosten an, die aktuell noch schwer planbar sind.
Die Durchführungsbestimmungen wurden erst kurz vor dem Jahreswechsel veröffentlicht. Insgesamt legen 13 Verordnungen die konkreten Umsetzungsregeln fest – 3 stehen noch aus. Und auch die bestehenden Regeln erwarten Änderungen und Aktualisierungen.
Denn auch die übergeordnete CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 durchläuft gerade im EU-Trilog einen Änderungsprozess. Nach den Vereinfachungen der Regeln im letzten Jahr soll ihr Anwendungsbereich nun ausgeweitet werden – auf ca. 150 nachgelagerte Waren aus Eisen & Stahl und Aluminium.
CBAM-Anforderungen in der Praxis
Für Einkauf und Beschaffung von außereuropäischen Lieferanten bedeutet das steigende Kosten und neue Komplexität. In der Praxis ist eine strukturierte Umsetzung gefordert.
CBAM-Waren und Mengen identifizieren
Startpunkt ist die korrekte Identifikation der CBAM-Betroffenheit von eingekauften Waren sowie deren Mengen und Zeitpunkt der Einfuhr.
Importierende Unternehmen müssen dazu jährlich eine CBAM-Erklärung abgeben –erstmals im September 2027 für 2026. Unterhalb von 50 t (über alle CBAM-Einfuhren in einem Jahr) bleiben Unternehmen befreit.
Damit CBAM-Daten und Zollerklärungen übereinstimmen, braucht es vor allem:
- Systematische Erfassung der CBAM-relevanten KN‑Codes und Zuordnung zu internen Waren‑ bzw. Warengruppenklassifizierungen;
- Pflege und konsistenter Abgleich von Menge und Einfuhrdatum zwischen ERP/Datensystemen und Zollerklärungen.
Das erfordert ein CBAM-angepasstes Warengruppen- und Datenmanagement – in enger Abstimmung mit den Zoll- und Compliance‑Funktionen im Unternehmen.
CBAM-Emissionen ermitteln
Grundlage für die Berechnung der CBAM-Kosten bilden die Emissionswerte der Waren. In der Praxis besteht hier große Unsicherheit, insbesondere bei von Lieferanten gemeldeten Daten.
Importeure können Standardwerte der EU (mit Aufschlägen) verwenden. Da diese für viele Herkunftsländer und Waren zu sehr hohen Mehrkosten führen, bieten tatsächliche Werte der Hersteller die bevorzugte Option.
Jedoch müssen die Hersteller hierfür sehr hohe EU-Standards erfüllen:
- CBAM-konforme Berechnung nach dem letzten Stand der EU-Regeln; insb. die Definition von Produktionsprozessen und Einheiten wurde ggü. der Übergangsperiode geändert;
- Vollständiger Ausweis aller erforderlichen Elemente, inkl. zur Berechnung der freien Zuteilungen;
- Lückenloser Nachweis von prüffähigen Daten für Vormaterialien, sodass der zugrunde gelegte Anteil der tatsächlichen Emissionen belastbar ist;
- Prüffähige Dokumentation aus Monitoringplan und Emissionsbericht zur Nachvollziehbarkeit der verwandten Methoden, Messsysteme und Kalkulationsfaktoren;
- Verifizierbarkeit durch einen akkreditierten CBAM-Prüfer, der die Einhaltung der geltenden EU-Standards nachweist.
Damit wird die Sicherstellung CBAM-konformer Emissionsdaten zur Kernaufgabe im Lieferantenmanagement – vergleichbar mit Preis-, Qualitäts- oder Lieferrisiken.
CBAM-Zertifikate beschaffen
CBAM-Kosten hängen vom CO2-Preis für CBAM-Zertifikate ab. Diese ergeben sich aus dem EU-Emissionshandel (ETS).
Für 2026 werden diese rückwirkend als Durchschnitt für das Quartal berechnet, in dem die CBAM-Waren verzollt werden. Ab 2027 können Zertifikate dann zu einem wöchentlichen Durchschnittspreis fortlaufend gekauft werden.
Durch mögliche Schwankungen der ETS-Preise unterliegt der Kauf der CBAM-Zertifikate damit hohen Preisunsicherheiten. Im Q1/2026 fielen die Preise z.B. innerhalb von 8 Wochen um 32% von über 90 EUR/tCO2e auf fast 60 EUR/tCO2e.
Spätestens ab 2027 ist dann eine Beschaffungsstrategie gefragt zur:
- Produkt-Kosten- und Preiskalkulation mit vorausschauenden CO2-Preisen;
- Absicherung von Preisschwankungen, um kurzfristige Ausschläge und langfristige Anstiege abzufedern;
- Beschaffung von Mindestmengen, die zum Quartalsende von der EU gefordert sind.
Für Finanzplanung und Controlling wird eine umfassende CBAM-Kostensteuerung und Absicherung von CO2-Preisrisiken unabdingbar.
Lösungen für die CBAM-Umsetzung
CBAM ist eine funktionsübergreifende Aufgabe: Einkaufsabteilungen kommt dabei eine zentrale Rolle für CBAM Lösungen an der Schnittstelle zwischen Zoll/Compliance, Lieferantenmanagement sowie Finanzen/Controlling zu.

Dafür sind die grundsätzlichen Voraussetzungen zu schaffen:
- Klärung von Verantwortlichkeiten und das Zusammenspiel der verschiedenen Abteilungen;
- Anpassung von Prozessen zum Einholen und zur Integration der Import-, Emissions- und CO2-Preis Daten;
- Aufbau von Expertise und Ressourcen (intern & extern) zur Umsetzung der neuen CBAM-Aufgaben.
Auch wenn CBAM schon jetzt kostenwirksam ist, bleibt bis 2027 Zeit, Verantwortlichkeiten, Prozesse und Daten EU-konform und effizient aufzusetzen.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Europäische Kommission: CBAM – Überblick
- EU: Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichs (2023/956)
