Pünktlich zum Start der Übergangsphase des CO2 Grenzausgleichs der EU ist das CBAM-Übergangsregister freigeschaltet. Auch andere administrative Elemente zur Umsetzung der Berichtspflichten wurden eingerichtet. Betroffenen EU-Importeuren bleibt insgesamt jedoch wenig Zeit zur Vorbereitung.
Kurzfristige CBAM-Einführung kritisiert
Mit dem Start des EU Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) fallen weitreichende neue Vorschriften für importierende Unternehmen in der EU an. Erst im August wurden die Berichtspflichten für die Übergangsphase beschlossen.
Mit Importen aus Eisen & Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Elektrizität und Wasserstoff betrifft CBAM weite Teile der Industrie und dürfte spätestens mit der Einführung der CO2-basierten Import-Abgabe ab 2026 zu Veränderungen in den Lieferketten führen.
So stellt The Conference Board, eine gemeinnützige Organisation der Wirtschaft, fest, dass 75% seiner befragten, europäischen Mitglieds-Unternehmen Auswirkungen auf Beschaffungs-Entscheidungen erwarten.
Bis 2026 stehen vor allem hohe administrativen Aufwände zur Umsetzung der Berichtspflichten an. Schon im Sommer hatte die Internationale Handelskammer die kurze Vorbereitungszeit und hohe Komplexität kritisiert, die gerade in KMUs zu großen Umsetzungs-Herausforderungen führen würden.
Auch der DIHK beklagt eine „übereilte und sehr bürokratische“ Umsetzung sowie erhebliche Belastungen für viele Betriebe und fordert Schonfristen, Bagatellgrenzen sowie Unterstützung bei der CBAM-Administration, insbesondere für KMUs.
Die neuen CBAM Auflagen kommen zu einer Zeit, in der die EU den Bürokratieabbau angeht. So hatte Ursula von der Leyen in ihrer Lage-zur-Union u.a. Vorschläge zur Reduktion der Berichtspflichten auf europäischer Ebene um 25% und die Bestellung eines Gesandten für die Belange von KMUs in Aussicht gestellt.
Da die Berechnung der CBAM Import-Abgabe ab 2026 neue Daten zu Import-Mengen und Emissionen erfordert, ist jedoch der Aufbau der Datengrundlagen in Unternehmen und Behörden unabdingbar.
Dafür werden ab dem 1.10.2023 umfangreiche CBAM-Daten benötigt, die quartalsweise in einem Bericht an die EU übermittelt werden sollen. Die CBAM Pflichten greifen automatisch mit der Einfuhr der CBAM–Waren in das Zollgebiet der EU.
CBAM Strafen drohen
Gegen säumige Importeure können Strafen verhängt werden. Diese drohen, wenn fällige Berichte nicht übermittelt oder wenn die Angaben darin unvollständig bzw. unzutreffend sind und Korrekturmaßnahmen nicht ergriffen werden.
Die Strafzahlungen sind auf 10 bis 50 EUR pro Tonne nicht gemeldeter Emissionen festgelegt, welche auf Grundlage der von der Kommission veröffentlichten Standardwerte berechnet werden. Das kann auf die Importmengen berechnet zu erheblichen Strafzahlungen für die CBAM Waren führen.
Höhere Sanktionen können sogar festgelegt werden, wenn Berichte zweimal in Folge unvollständige oder unzutreffende Angaben enthalten oder wenn Berichte 6 Monate nach Berichtsfrist nicht vorliegen.
Wie genau die Höhe der Strafen festgelegt wird liegt im Ermessen zuständigen nationalen CBAM-Behörden, so dass unterschiedliche Auslegungen in den Einfuhrländern zu erwarten sind. Dabei sollen die Umstände der Versäumnisse berücksichtigt werden, wie z.B. der Umfang der nicht gemeldeten Emissionen.
Elemente der CBAM Administration
Während die CBAM Berichtspflichten für importierende Unternehmen bereits ab diesem Quartals greifen, wurden Eckpfeiler der CBAM-Administration von Seiten der EU nun eingerichtet.
CBAM-Übergangsregister
Das CBAM-Übergangsregister ist zum Start der CBAM-Übergangsperiode freigeschaltet wurden. Am 27. Oktober stellte die EU in einem online Webinar das Übergangsregister vor und veröffentlichte ein Nutzer Handbuch dazu. Jedoch soll es erst ab Anfang November operativ voll einsatzfähig sein.
Das Übergangsregister ist als standardisierte, sichere elektronische Datenbank eingerichtet, die ab 2026 in das ständige CBAM-Register überführt werden soll. Über dieses Register findet die Kommunikation zwischen der Kommission, den nationalen CBAM und Zoll-Behörden und den Importeuren statt.
Das CBAM-Übergangsregister besteht aus mehreren Portalen. Über das Trade-Portal können Importeure die Quartalsberichte über eine Web- oder System-zu-System Oberfläche übermitteln sowie ihre eingegeben Daten verwalten.
Importeure können Zugänge zum CBAM Übergangsregister über ihre Economic Operators Registration and Identification (EORI) Nummer beantragen. Die Zugänge sollen dann von den nationalen CBAM-Behörden erteilt werden.
Nationale CBAM-Behörden
Die Liste der nationalen Behörden für die CBAM Umsetzung Anfang Oktober veröffentlicht und wurde nach und nach erweitert (letzter Stand 21.12.). Mit der Benennung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) stehen seit dem Jahresende 2023 alle CBAM Behörden fest.
Den nationalen CBAM Behörden kommt eine zentrale Rolle in der CBAM-Umsetzung zu. Sie sind u.a. für die Überprüfung der CBAM-Berichte und für die Einleitung von Berichtigungsverfahren und Sanktionen zuständig. In der Praxis sind sie auch Ansprechpartner für die betroffenen Importeure.
Die bisher bekannten Zuständigkeiten offenbaren bereits unterschiedliche Herangehensweisen auf nationaler Ebene. Während einige Länder für CBAM auf Behörden mit ETS-Zuständigkeit setzen, haben Österreich und Finnland ihre nationalen Zollbehörden damit betraut.
Standardwerte
Auch die Standardwerte zur Berechnung der Emissionen wurden kurz vor Weihnachten durch die EU Kommission veröffentlicht. Diese stellen globale Durchschnittswerte dar, die anhand von Produktionsmengen gewichtet wurden.
Dafür hat das Joint Research Centers (JRC) der EU eine Studie zu den Emissions-Intensitäten in den CBAM-relevanten Industrien vorgelegt. Hierin werden entsprechend der CBAM-Klassifikationen die direkten und indirekten Emissionen aus der Herstellung von Eisen & Stahl, Aluminium, Düngemitteln und Zement berechnet.
Die Standardwerte können übergangsweise für die Berechnung der Emissionen in den ersten drei Quartalsberichten (d.h. bis Juli 2024) angesetzt werden. Danach können diese für bis zu 20% der gesamten Emissionen komplexer Güter, wie z.B. Erzeugnissen aus Eisen, Stahl und Aluminium, angesetzt werden.
Weitere Anleitungen
Sektor-spezifische Webinare zur Funktionsweise von CBAM und spezifischer Methoden zur Emissions-Berechnung wurden in den letzten Wochen von der EU-Kommission abgehalten. Die Aufzeichnungen stehen nun über die EU CBAM Webseite zur Verfügung.
Neben umfassenden Anleitungen für EU-Importeure und Nicht-EU Anlagenbetreiber, hat die Kommission auch Sektor–spezifische Informationen bereitgestellt.
Weitere Informationen und Anleitungen zur Abgabe der Berichte über das CBAM Übergangsregisters sind auch veröffentlicht.
Schritte zum ersten CBAM-Bericht
Bis Januar werden weiterführende Informationen von der EU und den nationalen Behörden erwartet. Jedoch bleibt den betroffenen Importeuren wenig Zeit, die erforderlichen CBAM-Daten des laufenden Quartals zusammenzustellen.
Folgende Schritte sind von betroffenen Importeuren für die Abgabe des ersten CBAM-Bericht gefragt:
- Überprüfung des Waren-Portfolios: Importierende Unternehmen sollten Ihr Warenportfolio screenen, um herauszufinden welche Waren, nach den Waren-Nummern im Zollsystem unter CBAM fallen. Dafür steht ein kostenloser Online CBAM-Check bereit.
- Erfassung Import-Daten: Für die betroffenen Waren-Nummern ist zu prüfen, ob die erforderlichen Import-Daten, insb. die Mengenangaben nach Waren-Nummern vorliegen bzw. wie diese beschafft werden können.
- Erfassung Anlagen-Daten: Zur Emissions-Ermittlung sind zudem Daten zur Herstellung der importieren Waren gefragt. Dazu sind umfangreiche Daten von den Anlagen-Betreiben einzuholen. Die EU hat dafür u.a. eine Kommunikations-Vorlage erstellt.
- Berichts Abgabe: Die Import- und Anlagen-Daten sind dann quartalsweise in den geforderten Aufschlüsselungen für den CBAM-Bericht zusammenzustellen. Abgabefrist ist jeweils bis zu einem Monat nach Quartalsende, d.h. bis zum 31. Januar 2024 für das laufende Quartal.
Für die die Umsetzung des Berichtswesens ist auch eine klare Zuständigkeitsregelung gefragt. CBAM betrifft unterschiedliche Funktionen wie u.a. Einkauf, Steuern/Zoll sowie CSR/Nachhaltigkeit. So ist in einigen Unternehmen zuerst einmal die Verantwortlichkeit für CBAM festzulegen.
Auch wenn die aktuelle Übergangsperiode als Testphase gilt, sollten betroffene Unternehmen die Zeit bis 2026 nutzen, um ihre Daten, Systeme und Prozesse für die Umsetzung der CBAM Import-Abgabe und Anpassung ihrer Lieferketten auszurichten.
(dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert – letzte Aktualisierung 28. Dezember 2023)
Quellen und weiterführende Informationen:
- Europäische Kommission: Übergangsphase von CBAM läuft an
- Europäische Komission: Carbon Border Adjustment Mechanism
- EU: Durchführungsverordnung zu Berichtspflichten
- EU: Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems
- JRC: Emissions-Intensitäten in CBAM Industries
- Zoll: CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
Foto von Alberto Rodríguez auf Unsplash