Ab 2027 fallen auch Importe emissions-intensiver Waren in das Vereinigte Königreich unter einen CO2 Grenzausgleich. Der rechtliche Rahmen dafür wird mit dem Finance Bill 2025-26 gesetzt. Auch wenn der Mechanismus dem europäischen CBAM ähnelt, ergeben sich Unterschiede in der Ausgestaltung einiger Umsetzungsaspekte.
(Letzte Aktualisierung am 11.02.2026)
UK CBAM in der Vorbereitung
Die Arbeiten am CO2 Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) im Vereinigten Königreich (UK) schreiten voran. Wie sein EU-Vorgänger soll der UK CBAM über einen CO2 Preis auf Einfuhren emissions-intensiver Waren das Risiko einer CO2 Verlagerung ins Ausland mindern.
Dieses ergibt sich aus der CO2 Bepreisung. Heimische Produzenten müssen im UK Emissionshandelssystem (ETS) Emissionsrechte kaufen. Preise für diese lagen im April im Primärmarkt bei GBP 45-46 (EUR 52-75) pro Tonne CO2. Zudem erhebt der Carbon Price Support (CPS) eine Steuer auf fossile Energie von GBP 18 /t CO2.
Das UK ETS war nach dem Brexit aus dem EU ETS hervorgegangen und ähnelt diesem in seiner Funktionsweise und Methoden. So wird ein Teil der Emissionsrechte kostenlos vergeben. Verhandlungen zur Angleichung des UK und EU ETS und gegenseitigen CBAM Freistellung laufen.
Als Kerninstrument zur Erreichung von Netto-Null Emissionen in 2050 wird das UK ETS nun verschärft. Dazu wird die Anzahl der Emissionsrechte reduziert und auch die freie Zuteilung überarbeitet. Die neuen Zuteilungsregeln sollten schon ab 2026 gelten, wurden jedoch auf 2027 verschoben.
Im gleichen Jahr wird der UK CBAM an den Start gehen. Dessen Einführung war schon von der Regierung von Rishi Sunak im Dezember 2023 verkündet wurden. Nach einem Konsultationsverfahren folgte im Oktober 2024 die Bestätigung mit Grundzügen zur Gestaltung des CBAM.
Im April 2025 wurden die ersten Entwürfe der Rechtsvorschriften mit Erläuterungen vor. Nach einer Konsultationsphase wurden diese in das Finance Bill 2025-26 übernommen. Im Februar folgten Entwürfe sekundäre Rechtsakte. Diese setzen die Regeln für die Umsetzung.
Unterschiede zwischen UK und EU CBAM
Aus unserer Analyse der vorliegenden Rechtsvorschriften ergeben sich viele Gemeinsamkeiten des UK CBAM mit dem EU CBAM, nicht nur in der Zielsetzung, sondern auch in der grundsätzlichen Funktionsweise. Allerdings unterscheiden sich die beiden Systeme auch in der Ausgestaltung einiger Umsetzungsaspekte.

Sektorale und geographische CBAM-Anwendung
Die sektoralen Anwendungsbereiche sind fast gleich:
- Beide Systeme decken Aluminium, Düngemittel, Eisen & Stahl, Wasserstoff und Zement ab. Auch die in diesen Sektoren erfassten KN-Codes und Treibhausgase sollen identisch sein.
- Der EU CBAM erfasst zusätzlich Elektrizität.
Die Anwendungsbereiche sollen kontinuierlich überprüft werden. Anfangs war vorgeschlagen, im UK CBAM auch Glass und Keramik zu erfassen. Und auch im EU CBAM wird aktuell eine Ausweitung auf weitere Sektoren und nachgelagerte Waren in den bereits erfassten Sektoren geprüft.
Einfuhren dieser Waren, die ihren Ursprung außerhalb des Vereinigten Königreichs haben, fallen ab 2027 unter den CBAM – auch solche die ursprünglich über spezielle Zollverfahren ins Land kommen. Das ähnelt dem EU CBAM.
Zuständigkeit und Fälligkeit
Zuständig für CBAM ist das Unternehmen, das die Waren in das Vereinigte Königreich einführt oder in deren Namen die Waren eingeführt werden.
Beide Systeme setzen einen Schwellenwert, unter dem CBAM-Pflichten nicht fällig werden:
- UK Unternehmen müssen sich bei der HM Revenues & Customs (HMRC) als Steuerbehörde für CBAM registrieren lassen, sobald CBAM-Waren von über GBP 50.000 eingeführt werden.
- EU Unternehmen benötigen eine Zulassung zum CBAM-Anmelder von der nationalen CBAM-Behörde, sobald innerhalb eines Kalenderjahres kummuliert mehr als 50 t von CBAM-Waren eingeführt werden.
Je nach den importierten Waren sind die 50.000 GBP im britischen CBAM und die 50-Tonnen-Schwelle im EU-CBAM vergleichbar.
CBAM-Zahlungen und Berechnung
Ein wesentlicher Unterschied zum EU CBAM ist, dass der UK CBAM explizit eine fixe CO2-basierte Steuer auf Importe erhebt. Auch der EU CBAM erhebt eine CO2-basierte Abgabe, jedoch erfolgt diese über CBAM-Zertifikate.
Auch wenn theoretisch die Abgabenhöhe in beiden Systemen gleich sein kann, ergeben sich daraus einige Unterscheide in der Umsetzung:
- Die Steuerhöhe im UK CBAM wird anhand der Preise im UK ETS und CPS für die quartalsweisen Abrechnungsperioden festgelegt.
- Im EU CBAM werden die Preise für CBAM-Zertifikate wöchentlich gesetzt und können so stark schwanken.
Der CBAM-Satz ist ein sektoraler effektiver CO2-Preis, der die Kosten des UK ETS und CPS widerspiegelt. Dieser wird unter Verwendung einer sektoralen Basismethodik um die kostenlose Zuteilung bereinigt wird. Im EU CBAM werden freie Zuteilungen über KN-Code spezifische Benchmarks angerechnet.
In beiden Systemen können CO2 Preise, die bereits im Ursprungsland gezahlt wurden, abgezogen werden. Dabei sollen nur explizite CO2 Preise aus ETS oder CO2 Steuern anerkannt werden. Jedoch fehlen für die genaue Berechnung nicht nur im UK CBAM sondern auch noch im EU CBAM die Umsetzungsregeln.
Im UK CBAM sind Erklärungen und Zahlungen vierteljährlich fällig – innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf jedes Quartals als Abrechnungszeitraum. Im EU-CBAM gibt es eine jährliche CBAM-Erklärung, aber vierteljährliche Mindesthaltespflichten. Beide Systeme gewähren im ersten Jahr verlängerte Zahlungsfristen.
Ermittlung der CBAM-Emissionen
Abgaben werden in beiden Systemen auf Grundlage der direkten Emissionen aus Produktionsprozessen berechnet. Unterscheide gibt es in der Erfassung der indirekten Emissionen der eingesetzten Elektrizität:
- Im Im UK CBAM werden indirekte Emissionen nicht vor 2028 berücksichtigt.
- Im EU CBAM dagegen sind diese nur für Düngemittel und Zement hinzuzurechnen. Für Aluminium, Eisen & Stahl und Wasserstoff sind diese vorerst ausgenommen.
Zur Ermittlung der bepreisten Emissionen sind tatsächliche Emissionswerte von den Herstellern präferiert. Wie im EU CBAM müssen diese von einem unabhängigen Prüfer verifiziert sein. Prüfer benötigen eine Akkreditierung von einem Mitglied des IAF. Alternativ stehen Standardwerte zur Verfügung wie im EU CBAM.
Wie im EU CBAM sollen in der Ermittlung der Emissionswerte auch die Emissionen von Vorläuferstoffen einbezogen werden. Weitere Einzelheiten zu Systemgrenzen und Überwachung folgen in delegierten Rechtsvorschriften. Erst daraus werden mögliche Unterschiede in der Emissionsermittlung zum EU CBAM ersichtlich.
Fragmentierte Regeln
Nach der EU stellt das Vereinigte Königreich den zweiten CO2 Grenzausgleich weltweit. Damit sind diese Instrumente noch politisches Neuland. Schon die ersten Erfahrungen in der EU hatten Umsetzungsherausforderungen offengelegt. Daraufhin wurden in 2025 weitreichende Vereinfachungen beschlossen.
Während die ersten Entwürfe zum UK CBAM auf diese Erfahrungen bauen konnten, sind diese auch durch umfassende Konsultationen gelaufen. Doch sind Änderungen auch hier möglich. So ist die weitere regulatorischen Entwicklungen zu beobachten, um die notwendigen Vorbereitungen zu starten, u.a. zur:
- Zahlung der CBAM-Steuern und Erhebung der dafür notwendigen Daten durch Unternehmen mit Einfuhren von CBAM-Waren in das Vereinigte Königreich;
- Ermittlung von Emissionsdaten über die Lieferkette gemäß der Methodik im UK CBAM durch Unternehmen mit Ausfuhren von CBAM-Waren in das Vereinigte Königreich;
- Anpassung an Preiserhöhungen und Anrechnung bereits gezahlter CO2 Preise im EU CBAM für Unternehmen mit EU-Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich.
Noch bleibt Zeit zur Vorbereitung. Im ersten UK CBAM Jahr soll die Abrechnung für 2027 erst zum 31. Mai 2028 erfolgen. Unternehmen mit globalen Lieferketten müssen sich jedoch auf national-variierende Standards, Methoden und Umsetzungsregeln bei der Einfuhr emissions-intensiver Waren einstellen.
Quellen und weiterführende Informationen:
- HM Revenue & Customs: CBAM Draft Legislation
- HM Treasury: CBAM Factsheet
- Department for Energy Security and Net Zero: ETS Guidance and Tools
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