BlogCO2 Bepreisung – Allgemein, CO2 Grenzausgleich (CBAM)

CBAM Kosteneffekt von CO2 Preisen

Geschrieben von

Ulf Narloch

Veröffentlicht am

18. August 2025

Ab 2026 beginnt in Europa eine neue Phase der CO2-Bepreisung für emissionsintensive Waren. Die kostenlosen Emissionszertifikate für EU-Hersteller laufen schrittweise aus. Gleichzeitig müssen Importeure CBAM-Zertifikate kaufen. Damit führt der CO2-Preis zu steigenden Kosten für Einkäufer von CBAM-Waren.

(Letzte Aktualisierung am 19.8.2025)

CO2 wird zu einem neuen Kostenfaktor

Ab 2026 wird CO2 zu einem neuen Kostenfaktor im Einkauf. Für emissionsintensive Waren wie Stahl, Aluminium, Zement oder Ammoniak wirken dann CO2-Preise.

Diese sind auf die bei der Waren-Herstellung verursachten Emissionen zu zahlen. Durch den neuen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) müssen Importeure für diese Emissionen Zertifikate kaufen. Damit steigen die CO2-Kosten im Einkauf über die Zeit deutlich an.

CO2-Preise sind in Europa nichts Neues. Seit 2005 gibt es diese über den EU-Emissionshandel (EU ETS). Bisher waren die meisten Industrieanlagen jedoch von echten Kosten verschont – durch die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten.

Im Einkauf spielte der CO2-Fußabdruck von Produkten deshalb kaum eine Rolle. Nur wenige Vorreiter mit eigenen Klimazielen haben diesen bisher bei der Beschaffung berücksichtigt. Für die meisten Einkäufer zählten vor allem Preis und Qualität – und CO2-intensive Produkte waren meist günstiger.

Das soll sich jetzt ändern. Mit dem Green Deal setzt die EU auf CO2-Bepreisung, um grüne Alternativen wettbewerbsfähiger zu machen. Ziel ist es, die Emissionen bis 2030 um 55 % zu senken gegenüber 1990 und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen.

Die Idee der CO2 Bepreisung ist einfach. Emissionen bekommen ein sichtbares Preisschild, um die Kosten des Klimawandels zu internalisieren. Statt einer festen CO2-Steuer hat die EU den ETS gewählt. Hier bestimmt der Markt den Preis; die Menge an Emissionen ist durch ein Cap begrenzt.

Solche regulierten CO2-Märkte sind weltweit auf dem Vormarsch. Sie verändern Produktions- und Einstandskosten – und verschieben die Wettbewerbsbedingungen im globalen Handel, vor allem bei energieintensiven Industrien.

Wie CO2-Preise die Einstandskosten verändern

In Europa wird die CO2-Bepreisung nun deutlich verschärft – durch die Reform ETS und die Einführung des CBAM. Gleichzeitig führen auch immer mehr Länder außerhalb der EU eigene CO2-Preise ein.

Auslaufen der kostenlosen Emissionsrechte im ETS

Seit 2005 unterliegen Hersteller von Stahl, Aluminium, Chemikalien, Zement und anderen Grundstoffen dem EU-ETS. Sie müssen für jede ausgestoßene Tonne CO2 ein Emissionsrecht (EUA) halten.

Um die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt nicht zu gefährden, wurden diese Zertifikate bisher weitgehend kostenlos vergeben. Nur wer bestimmte Emissions-Benchmarks überschreitet, muss zusätzliche EUA zukaufen. In der Praxis deckten Industrieunternehmen bisher fast alle Emissionen mit kostenlosen EUA ab.

Das ändert sich jetzt: Mit der Richtlinie zur ETS-Reform (2023/959) wird die kostenlose Zuteilung schrittweise abgeschafft – ab 2026 bis zum vollständigen Auslaufen im Jahr 2034. Ab dann sind alle Emissionen kostenpflichtig.

Einkäufer innerhalb der EU zahlen zwar nicht direkt für EUA, doch diese Kosten werden größtenteils von den Herstellern an sie weitergereicht. Bei dem Durchschnittspreis aus 2024 von EUR 65 pro Tonne CO2 im EU-ETS würde das die Einkaufskosten um etwa EUR 5–30 pro Tonne Rohstahl in 2026 erhöhen – je nach Emissionsintensität. Bis 2034 steigen diese dann über EUR 100 an.

Einführung von CBAM-Zertifikaten für EU-Importe

Weil sich die CO2-Kosten in der EU erhöhen, wächst das Risiko eines CO2-Leakage. Die CBAM-Verordnung (2023/956) soll vermeiden, dass Produktion und Beschaffung in Länder ohne CO2-Bepreisung ausweichen.

Sie stellt sicher, dass Einkäufer den gleichen CO2-Preis für die in den importierten Waren gebundenen Emissionen zahlen wie auf Produkte aus der EU. Für Importe ab dem 1. Januar 2026 sind dann sogenannte CBAM-Zertifikate zu kaufen.

Nach dem aktuellen Vorschlag zur CBAM-Vereinfachung soll der Kauf der Zertifikate für das erste Jahr zwar auf Februar 2027 verschoben werden. Die CO2-Kosten beginnen aber bereits 2026 zu laufen.

Der Anteil der abgedeckten Emissionen steigt mit einem CBAM-Faktor jährlich an – parallel zum Auslaufen der kostenlosen Zertifikate im ETS. Ab 2034 ist CBAM dann vollständig hochgefahren.

Importeure müssen sich daher auf steigende CO2-Kosten einstellen. CO2 IQ Simulationen zeigen je nach Emissionsintensität der Waren große Unterschiede: Mit dem EU-ETS Durchschnittspreis in 2024 steigen die CBAM-Kosten für eine Tonne Rohstahl von rund EUR 10–100 im Jahr 2026 auf EUR 100–200 im Jahr 2034 -je nach Emissionsintensität im Herkunftsland.

Ausweitung der CO2-Preise auch außerhalb der EU

Auch außerhalb der EU wächst die Zahl an Ländern mit CO2-Bepreisung. Der CO2 IQ Preis Radar zählt aktuell 18 Länder mit bestehenden oder geplanten CO2-Steuern oder Emissionshandelssystemen – viele davon in CBAM-relevanten Sektoren. Diese Länder stehen bereits für über 40% der CBAM-Importe in die EU.

Effektive Zahlungen für CO2-Preise im Ausland können grundsätzlich auf die CBAM-Zertifikate angerechnet werden. In der Praxis bleiben diese aber oft gering, da auch viele dieser Länder ihre Zertifikate kostenlos vergeben und deutlich niedrigere CO2-Preise haben als die EU.

Das könnte sich ändern. Denn viele Länder wollen lieber eigene CO2-Einnahmen generieren, statt sie an die EU abzugeben. Brasilien, Indien und die Türkei arbeiten an eigenen CO2 Märkten, die sich am CBAM orientieren. Auch China weitet sein nationales ETS aus.

Für Einkäufer in der EU gilt: Wenn Drittstaaten CO2-Preise erheben, kann das zwar die CBAM-Kosten rechnerisch senken. Doch in der Praxis dürften viele Nicht-EU Lieferanten ihre CO2-Kosten im Produktpreis weitergeben. Das ändert nicht die Höhe der CO2-Kosten – nur den Ort, wo der CO2-Preis erhoben wird.

Was sind die zusätzlichen CO2-Kosten für CBAM-Waren

Die zusätzlichen CO2-Kosten steigen über die Zeit mit dem CBAM-Faktor und hängen von zwei Variablen ab:

i. Emissionsintensität der Waren – im Vergleich zu produktions-spezifischen EU-Referenzwerten („Benchmarks“);

ii. CO2-Preis im EU-ETS, der sich aus Angebot und Nachfrage an den CO2 Märkten ergibt.

Während die Emissionsintensitäten jährlich gemeldet und verifiziert werden sollen, schwanken CO2-Preise deutlich im Jahresverlauf. Im Jahr 2024 lag der Tagespreis für Emissionszertifikate (EUA) am Sekundärmarkt zwischen EUR 50 und 75 pro Tonne CO2. Im Februar 2025 überstieg der Preis kurzzeitig EUR 80, blieb aber unter dem Höchststand von fast EUR 100 im Jahr 2023.

Die Preise für CBAM-Zertifikate richten sich nach den Auktionen im Primärmarkt und werden wöchentlich veröffentlicht. Entsprechend der Entwicklung am Sekundärmarkt lagen diese in der ersten Hälfte von 2025 zwischen EUR 60 und 80 pro Tonne CO2.

Für 2026 sehen die Änderungen der CBAM-Verordnung vor, den Preis rückwirkend vierteljährlich festzulegen – ähnlich wie im britischen CBAM-Modell. Für 2025 hätte dann ein Preis von EUR 73 in Q1 und von EUR 69 in Q2 gegolten.

Langfristig wird erwartet, dass die CO2-Preise steigen – da die Menge der verfügbaren EUA jährlich reduziert wird. Das hängt jedoch auch von der weiteren Ausgestaltung des ETS ab – und nicht zuletzt vom politischen Willen, ehrgeizige Klimaziele trotz gesellschaftlichem Gegenwind durchzusetzen.

Wie Unternehmen CO2-Kostenrisiken steuern können

Die CO2-Preis Unsicherheit erfordert proaktives Handeln von Einkäufern von CBAM-Waren:

  • Bewertung von CO2-Kosten: Auch wenn Einkäufer CO2-Preise nicht selbst zahlen, sind diese in Einkaufspreisen eingerechnet und sollten in mittel- und langfristigen Produktkalkulationen berücksichtigt werden.
  • Senkung von CO2-Belastung: Beschaffung von emissionsärmeren Produkten kann CO2-Kosten verringern und die Gesamtkosten im Einkauf optimieren.
  • Absicherung von CO2-Preisschwankungen: Strategien für Zertifikatkauf, Preispuffer oder Hedging können Preisschwankungen abfedern.

Wer die CO2-Risken seiner Lieferketten kennt und CO2-bewusste Einkaufsentscheidungen trifft, verschafft sich einen Kosten-Vorteil und kann Produkt-Margen schützen.


Quellen und weitere informationen:


Foto von Mike Erskine auf Unsplash

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