BlogCO2 Bepreisung – Allgemein, EU Emission Trading System (ETS)

Steigende CO2 Preise in Deutschland

Geschrieben von

Ulf Narloch

Veröffentlicht am

5. Dezember 2023

Ab Dezember tritt über die LKW-Maut eine neue CO2-Preiskomponente im deutschen Straßenverkehr in Kraft. Ab Januar sollen dann auch die CO2-Preise für Brennstoffe im nationalen Emissionshandel steigen – als Vorläufer zur Ausweitung des EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr. Dadurch ist mit steigenden Verbraucherpreisen zu rechnen.

Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird zum Stopfen des Haushaltsloches für 2024 und zur Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds auch auf eine weitere Erhöhung der CO2 Preise zurückgegriffen.

CO2 Preise sind nicht nur ein wirkungsvollen Lenkungsinstrument zur Reduzierung von Emissionen. Sie stellen auch ein fiskalpolitisches Instrument dar. Die generierten Einnahmen können dann in die benötigte grüne Transformation und für soziale Ausgleichsmaßnahmen investiert werden.

Entsprechend führen immer mehr Länder auf der ganzen Welt CO2 Steuern oder Emissionshandelssysteme (ETS) ein, um Emissionen zu bepreisen und Klimaprojekte zu finanzieren. Auch Deutschland bedient sich schon verschiedener solcher Instrumente.

Seit 2005 werden über den EU-ETS bereits Anlagen der Energieerzeugung und energieintensiven Industrie erfasst. Auch der inner-europäische Flugverkehr und ab 2024 der Schiffsverkehr fallen unter diesen Emissionshandel.

Der ETS ist ein wesentlicher Pfeiler zur Erreichung europäischer Klimaziele. Jedoch klaffen noch erhebliche Lücken zur Senkung der Emissionen um 55% bis 2030 vom 1990 Niveau. Vor allem im Gebäude- und Verkehrsbereich kommt die Emissions-Reduzierung nur langsam voran.

CO2 Preise in Verkehr und Gebäuden

Als wesentliche Emissionsquellen in Deutschland werden seit 2021 Emissionen aus dem Straßenverkehr und der Gebäude-Wärme über unterschiedliche Instrumente bepreist.

Neue CO2-Abgabe über LKW-Maut

Ab dem 1. Dezember wird im Güterverkehr eine CO2-Preiskomponente eingeführt. Dazu wird die LKW-Maut künftig um einen CO2-Aufschlag in Höhe von 200 EUR/tCO2 ergänzt:

  1. Abgabenhöhe: Diese hängen von der Emissionsklasse des LKWs ab. Sie belaufen sich je nach Fahrzeug zwischen 4 und 16,2 cent/km.
  2. Erfasste Fahrten: Die Maut wird auf Fahrten auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen erhoben.
  3. Erfasste Fahrzeuge: Vorerst gilt die LKW-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 t.  Ab Juli 2024 wird sie für kleinere Transporter über 3,5 t ausgedehnt. Ausgenommen bleiben Fahrten von Handwerksbetrieben.

Damit spiegeln die Mautsätze künftig neben Kosten für Infrastruktur, Luftverschmutzung und Lärmbelastung auch den CO2-Austoß wider. Einnahmen aus der Maut sollen fortan für Verbesserungen der Fernstraßen und Schienen-Infrastruktur genutzt werden.

Die CO2-Abgabe soll einen Umstieg auf klimaneutrale Antriebe zu beschleunigen. Vertreter der Speditions- und Logistikbranche hatte die Einführung der CO2-Maut heftig kritisiert, u.a. aufgrund aktuell kaum verfügbarer emissionsarmer Antriebstechnologien.

Die Erweiterung der LKW-Maut um eine CO2-Komponente war bereits im Koalitionsvertrag angekündigt und mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes im Herbst beschlossen wurden. Ausgangspunkt ist die geänderte Eurovignetten-Richtlinie der EU, die EU-weit umgesetzt werden soll.

Im Oktober hatten sich die EU Umweltminister auch auf strengere Vorgaben zu CO2 Emissionsstandards für Schwerlast-Fahrzeuge geeinigt. Demnach sollen die CO2 Emissionen dieser Fahrzeuge von 2019 bis 2030 um 45% anstatt wie zuvor geplant um 30% sinken. Im November unterstützte das EU-Parlament diesen Vorschlag.

Steigende CO2 Abgabe für Brennstoffe ab 2024

Zudem sollen ab 1. Januar 2024 CO2-Preise für Brennstoffe im Verkehrs- und Gebäudebereich sowie im Gewerbe und in kleineren Industriebetrieben über den nationalen Emissionshandel (nEHS) steigen.

In den beschlossenen Maßnahmen zum Bundeshaushalt 2024 wurde auch ein Anstieg der CO2 Preise von heute 30 EUR/tCO2 auf 45 EUR/tCO2 beschlossen. Zuvor war ein Anstieg auf 40 EUR/tCO2 vorgesehen. Damit wird Tanken und Heizen je nach CO2-Gehalt der eingesetzten Brennstoffe teurer:

  1. Verkehr: Der nEHS erfasst alle fossilen Kraftstoffe, die über die Tankstellen in Umlauf gebracht werden. Über die Erhöhung steigen die CO2 Kosten auf ca. 12,9 cent/l für Benzin und 14,4 cent/l für Diesel (inkl. MwSt).
  2. Gebäude: Auch fossile Brennstoffe zur Wärmeerzeugung sowie die Müllverbrennung fallen unter den nEHS. Hier ist mit einem Anstieg der CO2 Kosten auf ca. 14,4 cent/l für Ölheizungen und 1 cent/kWh für Gasheizungen (inkl. MwSt) zur rechnen.

Nach der Haushaltseinigung sollen diese Preise in 2025 auf 55 EUR/tCO2 steigen. Der nEHS war 2021 mit einer Festpreisphase und einem Preis von 25 EUR/tCO2 gestartet.

Ab 2026 ist der Übergang in eine Versteigerungsphase mit einem Preiskorridor von 55  bis 65 EUR/tCO2 vorgesehen. Es steht ab 2027 eine Ablösung durch den EU-ETS II an.

Übergang in den EU-ETS II ab 2027

Im Zuge der ETS-Reform führt die EU mit der Änderung EU-ETS Richtlinie einen zweiten Emissionshandel (ETS II) für Brennstoffe ein.  Dieser soll die Emissionen im Verkehrs- und Gebäude-Bereich sowie im Gewerbe und kleineren Industriebetrieben um 42% gegenüber dem Stand in 2005 senken.

Im Gegensatz zum aktuellen Festpreissystem in nEHS bilden sich die Preise im EU-ETS II frei am Markt. Während die EU eine Preisstabilisierung um 45 EUR/tCO2 anpeilt, könnten die Preise letztendlich deutlich darüber liegen. Experten der Agora Energiewende rechnen mit bis zu 200 EUR/tCO2.

Bereits ab 2025 müssen Unternehmen, die Brennstoffe in den Verkehr bringen, mit der Emissionsüberwachung und Berichterstattung im ETS II beginnen. Über vergleichbare Regeln im nEHS ist Deutschland hier gut aufgestellt. Was jedoch fehlt ist ein Konzept für einen fließenden Übergang vom nEHS in den ETS II.

THG-Prämien für E-Fahrzeuge seit 2022

Zusätzlich wurde in Deutschland in 2022 mit der Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) eine CO2-basierte Prämie für elektrische Fahrzeuge eingeführt, um einen weiteren Anreiz für Emissions-Senkungen im Straßenverkehr zu setzen.

Bei Zulassung können private Halter von E-Autos die eingesparten CO2 Emissionen zertifizieren lassen und an Kraftstoffproduzenten verkaufen. Dies geschieht über Zwischenhändler, die dafür unterschiedliche Preismodelle anbieten. Prämien lagen zuletzt um 250 EUR/tCO2.

Kraftstoffproduzenten können sich die Zertifikate auf ihre THG-Quote anrechnen. Die vorgeschriebenen Mindestanteile klimafreundlicher Kraftstoffe gehen auf die EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) zurück.

Unterschiedlichste Akteure betroffen

Diese verschiedenen CO2 Preissysteme im Verkehrs- und Gebäudebereich in Deutschland zeigen das unübersichtliche Stückwerk in der CO2-Bepreisung. Dabei werden pro Tonne CO2 auch unterschiedliche CO2 Preise veranschlagt, was eine zentrale Lenkungswirkung erschwert.

Während die LKW-Maut hpts. für Unternehmen der Logistik- und Speditionsbranche bzw. mit eigenen Güter-Transport anfällt, sind von den CO2 Preisen über den nEHS bzw. ETS II verschiedene Akteure betroffen:

  1. Unternehmen der Energiewirtschaft, des verarbeitenden Gewerbes und der Bauwirtschaft mit Fuhrpark und/oder kleinen Feuerungsanlagen bis zu 20 MW Leistung
  2. Handelsunternehmen und Behörden mit Fuhrpark und Arbeitsstätten mit fossiler Wärmeversorgung
  3. Private Haushalte mit PKW und Wohngebäuden mit fossiler Wärmeversorgung

Haushalte nehmen nicht direkt am Emissionshandel im nEHS bzw. ETS II teil. Ihnen werden die CO2-Kosten von den Brennstoffhändlern weiterverrechnet. Dadurch haben auch Haushalte einen Anreiz, ihren Verbrauch fossiler Brennstoffe zu senken.

Unternehmen und Haushalte werden durch die erhöhten CO2-Preise sehr unterschiedlich belastet. Zum einem wird produzierenden Unternehmen aktuell ein Großteil der nEHS-Kosten erstattet. Diese können gemäß der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung einen Antrag stellen, um internationale Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

Zum anderen ist damit zur rechnen, dass betroffene Unternehmen die CO2-Kosten aus LKW-Maut und nEHS bzw. ETS II an Endkonsumenten weitergeben. So ist langfristig mit steigenden Verbraucherpreisen zu rechnen.

Zugleich ergibt sich daraus aber auch eine zusätzliche finanzielle Belastung, die vor allem für finanzschwächere Haushalte eine Herausforderung darstellt. Hier wird zunehmend die Verwendung der Einnahmen aus den CO2-Preisen zur sozialen Abfederung gefordert.

Die ETS-Reform geht einher mit der Schaffung eines Klima-Sozialfonds der Haushalte und Unternehmen durch befristete direkte Einkommensbeihilfen für Maßnahmen und Investitionen zur Dekarbonisierung unterstützten soll.

Und auch in Deutschland soll ein Klimageld kommen, um soziale Schieflagen aus den erhöhten Preisen im nEHS zu vermeiden. Auch wenn dieses bereits im Koalitionsvertrag angekündigt war, lassen konkrete Pläne dazu bisher auf sich warten.

(dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert – letzte Aktualisierung 2. Januar 2024)


Quellen und weiterführende Informationen:


Foto von Sven Brandsma auf Unsplash