Mit der Vorlage der Eckpunkte zur Carbon Management Strategie bekennt sich die Bundesregierung klar zur CO2 Speicherung und Nutzung. Diese sollen vor allem für schwer-vermeidbare Emissionen in Industrie und Abfallwirtschaft zum Einsatz kommen. In einem ersten Schritt wird dafür das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz geändert.
Eckpunkte zum CO2 Management
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Februar 2024 die Eckpunkte für eine CO2 Management Strategie veröffentlicht. Im August wurden sie vom Bundeskabinett beschlossen. Diese sehen den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) Technologien für schwer vermeidbare Emissionen vor.
Eine solche Strategie war bereits für 2023 angekündigt. Von März bis August 2023 hatte dafür ein Stakeholder-Dialog mit Umweltverbänden, Wirtschaft und Wissenschaft stattgefunden.
Dieser Prozess folgte dem Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) aus dem Jahr 2022. Hierin wurde geprüft, wie die dauerhafte Einlagerung von CO2 ermöglicht werden kann.
Nach anfänglichem Widerstand hatte sich die Diskussion zum CO2 Management immer mehr geöffnet. Experten sehen langfristige Klimaziele nur mit CCS und CCU für möglich. Das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG) schreibt das Erreichen der Treibhausgasneutralität verbindlich für 2045 vor.
Dies folgt auch der Linie der EU, die erst kürzlich ihre Strategie zum industriellen CO2 Management veröffentlicht hat. Diese bildet einen politischen Handlungsrahmen –auch in Unterstützung des 2040 Ziels zur Emissionsreduktion um 90%. Zudem sieht der Net-Zero Industries Act (NZIA) CCS und CCU als strategische Projekte vor.
Nun will auch Deutschland zu anderen Ländern aufschließen. Frankreich hatte bereits eine ambitionierte Strategie vorgelegt. Dänemark, Norwegen und auch die Niederlande arbeiten intensiv am Aufbau von CO2 Speicherstätten.
CCS und CCU im Fokus
Im Gegensatz zur Carbon Management Strategie der EU umfasst die deutsche Strategie keine CO2 Entnahmen. Diese werden aktuell in der „Schwesterstrategie“ für Negativemissionen erarbeitet. Überschneidungen in den Strategien bestehen vor allem in Lösungen zu Transport und Speicherung von CO2.

Auch wenn der Einsatz von CCU mit genannt wird, liegt der Schwerpunkt des Eckpunkte-Papiers auf CCS. Ohne konkrete Zielvorgaben werden Anwendungsgebiete, Fördermöglichkeiten sowie infrastrukturelle Schwerpunkte für CO2 Transport und Speicherung skizziert.
Anwendung von CCS und CCU
Das Eckpunkte-Papier betont die Anwendung von CCS und CCU für schwer oder nicht vermeidbare Emissionen in Industrie und Abfallwirtschaft. Dabei werden insbesondere genannt:
- Zement- und Kalkproduktion: Emissionen bei der Herstellung können mit heutigen Technologien nicht auf null gefahren werden.
- Thermische Abfallbehandlung: Bislang existieren keine alternativen Verwertungsprozesse bei denen Emissionen vermieden werden.
- Herstellung von Grundchemikalien: Auch hier sind heutige Produktionsverfahren emissionsintensiv.
CCS and CCU ermöglichen die Erreichung von Klimaneutralitätszielen in diesen für den Wirtschaftsstandort Deutschland wichtigen Sektoren, ohne dass Emissionen komplett vermeiden werden müssen.
Ausdrücklich soll CCS und CCU nicht in der Stromerzeugung gefördert werden. Für Anlagen zur Kohle-Verstromung wird gar ein Zugang zu CO2-Pipielines ausgeschlossen. Hier werden mit dem Kohleausstieg und dem Ausbau erneuerbarer Energien die Weichen für eine Dekarbonisierung bereits gestellt.
Förderung von CCS und CCU
Die Eckpunkte setzten auch auf dem EU-Emissionshandel (ETS), um wirtschaftliche Anreize zu setzen. Durch CCS gespeichertes CO2 kann bereits von den benötigten Emissionsrechten abgezogen werden. Mit der Änderung der ETS-Vorschriften soll künftig auch durch CCU dauerhaft gebundenes CO2 angerechnet werden können.
Es wird jedoch angemerkt, dass auch mit voller Anerkennung von CCS und CCU im EU-ETS die Kosten einer klimaneutralen Produktion kurz- bis mittelfristig über denen einer herkömmlichen Produktion bleiben.
Staatliche Förderungen sollen diese Mehrkosten ausgleichen, um einen Hochlauf von CCS und CCU zu ermöglichen:
- Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (FRL BIK): Der aktuelle Entwurf sieht ab April 2024 ein Modul für CCS und CCU vor.
- Klimaschutzverträge (KSV): Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie unterstützt Vorhaben, in denen Emissions-Minderungen durch CCS oder CCU erreicht werden.
Förderumfang und Priorisierung von förderbaren CCS und CCU Projekten sind bisher nicht weiter detailliert. Hier wird auch eine Orientierung an Wirtschaftlichkeitskriterien, wie den Vermeidungskosten pro Tonne CO2, notwendig sein.
Infrastruktur für CCS und CCU
Das Hochfahren von CCS und CCU Technologien erfordert auch einen Ausbau der Infrastruktur für CO2 Transport und Speicherstätten. Hierfür legen die Eckpunkte einen Schwerpunkt auf:
- Ausbau einer CO2-Pipeline Infrastruktur, mit der CO2 kostengünstiger transportiert werden kann als aktuell per LKW, Schiff oder Zug.
- Ermöglichung der Off-Shore CO2-Speicherung auch über die Erschließung eigener geologischer Lagerstätten, um die Abhängigkeit von Nachbarstaaten und Transportwege zu reduzieren.
Die Eckpunkte betonen die Bedeutung von ökonomischen und ökologischen Kriterien bei der Standortwahl. Mit konkurrierenden Raumansprüchen, u.a. auch für Windenergie, wird eine integrierte Planung unabdingbar.
Gesetzesänderung zur CO2 Speicherung
Mit dem Eckpunkte-Papier wurde auch ein Referentenentwurf zur Änderung des KSpG vorgelegt. Dadurch soll das Gesetz Möglichkeiten für Transport und Speicherung von CO2 eröffnen.
Mit der Novelle soll die Erkundung von Offshore-Speicherstätten in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (ASW) bzw. dem Festlandsockel ermöglicht werden. Eine Onshore Speicherung auf dem deutschen Festland bleibt vorerst ausgeschlossen. Jedoch soll ein Opt-in der Bundesländer möglich sein.
Auch ist eine Ratifizierung der Änderung des London-Protokolls aus dem Jahr 2013 vorgesehen. Damit soll der CO2-Export für eine CO2-Speicherung in Drittstaaten ermöglicht werden. Das Hohe-See-Einbringungsgesetz ist entsprechend zu ändern.
Die Eckpunkte und der Entwurf zum KSpG durchlaufen nun die Ressortabstimmung. Vor der abschließenden Kabinettbefassung folgt noch eine Länder- und Verbändeanhörung. Parallel dazu soll eine umfassende Strategie zum CO2 Management erarbeitet werden.
(dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert – letzte Aktualisierung am 7.8.2024)
Quellen und weitere Informationen:
- BMWK: Pressemitteilung Einsatz von CCS
- BMWK: Eckpunkte für eine Carbon Management Strategie
- BMWK: Baustein für eine klimaneutrale und wettbewerbsfähige Industrie
- BMWK: Eckpunkte Langfriststrategie Negative Emissionen
- BMWK: FAQ zu CCS und CCU
- BMWK: Referentenentwurf zur Änderung des KSpG
- Europäische Kommission: Strategie für industrielles CO2 Management
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