BlogCO2 Bepreisung – Allgemein, EU Emission Trading System (ETS)

ETS-Reform und CO2-Kosten in der EU

Geschrieben von

Ulf Narloch

Veröffentlicht am

Die Europäische Kommission hat umfassende Reformen des Emissionshandels vorgeschlagen. Das Paket verbindet gezielte Ausweitungen, langsamere Kürzungen des EUA-Angebots und der freien Zuteilungen sowie neue Fördermechanismen für industrielle Dekarbonisierung. Diese Maßnahmen sollen künftige CO₂-Kostenanstiege dämpfen.

(Letzte Aktualisierung am 21.07.2026)

Reform zur Entlastung bei CO2-Kosten

Die Europäische Kommission (EC) hat ihre lange erwartete Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems (ETS) veröffentlicht. Sie stellte die Reform zusammen mit dem Electrification Action Plan vor, um industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Dekarbonisierung und Energiesicherheit in Einklang zu bringen.

Das EU ETS bleibt das zentrale Instrument der EU zur Erreichung ihrer Klimaziele. Unter dem ETS-1 benötigen Energie- und Industrieanlagen für jede emittierte Tonne CO₂ Emissionszertifikate.

Das EU ETS beruht auf der Richtlinie (EC) 2003/87. Die jüngste große Reform wurde mit der Richtlinie (EU) 2023/959 als Teil des Green Deal und des Fit-for-55-Pakets verabschiedet. Dieses Paket führte auch den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ein, um kostenlose Emissionszertifikate schrittweise auslaufen zu lassen.

CBAM soll das Risiko von Carbon Leakage senken, wenn CO₂-Kosten in Europa steigen. Unter CBAM müssen auch Importeure über CBAM-Zertifikate einen CO₂-Preis zahlen. Änderungen am EU ETS beeinflussen daher die CO₂-Kosten europäischer Hersteller und Importeure.

Die aktuelle Überprüfung erfolgt vor dem Hintergrund steigenden Drucks aus der Industrie. Viele Unternehmen sehen in CO₂-Kosten, Energiepreisen und globalen Überkapazitäten wachsende Risiken für die europäische Produktion. Die Vorschläge der EC sollen mehr Flexibilität schaffen und zugleich den ETS-Rahmen erhalten.

Neben einer Folgenabschätzung umfasst das Review-Paket der EC Vorschläge zur Reform des ETS-Mechanismus (Vorschlag 2026/0212 (COD)), zur Aktualisierung der ETS-Benchmarks (Vorschlag 2026/0211 (COD)) und zur Überarbeitung der MRV-Regeln (Vorschlag 2026/0210 (COD)).

Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gehen die Reformvorschläge nun in den „Trilogprozess“. Parlament und Rat dürften ihre Positionen in der zweiten Jahreshälfte 2026 entwickeln, bevor die Trilogverhandlungen beginnen.

ETS-Reformhebel und ihre Wirkung auf CO₂-Kosten

Als Cap-and-Trade-System legt das EU ETS die Obergrenze der EU-Emissionszertifikate (EUA) fest; die Preise bilden sich am Markt. Aus unserer Analyse lassen sich die Reformvorschläge in vier zentrale Hebel einteilen, die die CO₂-Kosten beeinflussen.

Wie EU-ETS Reformen CO₂-Kosten der Industrie senken sollen

Ausweitung des ETS-Anwendungsbereichs

Ein Ziel der Überprüfung ist es, die CO₂-Bepreisung auf zusätzliche Emissionsquellen auszuweiten. Verschiedene Aktivitäten wurden untersucht.

Der Vorschlag sieht mehrere gezielte Erweiterungen vor:

  1. Luftverkehr: Ausweitung auf EWR-Flüge, die zwischen 2029 und 2032 auf Nicht-EWR-Flughäfen innerhalb von 5.000 km landen, vorbehaltlich weiterer Überprüfung;
  2. Seeverkehr: Prüfung der Einbeziehung kleinerer Schiffe unter 5.000 GT, aber über 400 GT, spätestens bis 2031;
  3. Abfall: Schrittweise Einbeziehung von Anlagen zur Verbrennung von Abfällen in den EU ETS ab 2031.

Diese Änderungen bringen mehr Tätigkeiten und Anlagen in den ETS. Das führt zu zusätzlicher Nachfrage nach Zertifikaten und dazu, dass weitere Unternehmen direkte CO₂-Kosten tragen und stärkere Anreize zur Dekarbonisierung erhalten.

Erhöhung des EUA-Angebots

Weitere Maßnahmen halten das EUA-Angebot höher als bisher geplant. Die EC argumentiert, dass der ETS mit dem Klimaziel 2040 im Einklang bleiben und zugleich Planbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit sichern muss. Die Überprüfung baut auch auf früheren Vorschlägen zur Änderung der Rolle der Marktstabilitätsreserve (MSR) auf.

Mehrere Maßnahmen verlangsamen die Verknappung von EUA:

  1. Absenkung des linearen Reduktionsfaktors (LRF) von derzeit 4,4 % auf 3,7 % in 2031-2035 und 1,7 % in 2036-2040;
  2. Nutzung internationale CO2 Gutschriften (Artikel 6) von bis zu 260 Mt wischen 2036 und 2040 unter definierten Bedingungen;
  3. CO₂-Entnahmen von bis zu 250 Mt könnten zwischen 2031 und 2040 über CRCF-zertifizierte BioCCS- und DACCS-Aktivitäten integriert werden;
  4. Absenkung der Aufnahmequote der Marktstabilitätsreserve (MSR) ab 2028 auf 12 %; zudem wird die Reservestruktur angepasst, einschließlich Freigabeschwellen und Reservemanagement.

Zusammen verlangsamen diese Maßnahmen den Rückgang der ETS-Obergrenze. Praktisch bedeutet das ein größeres EUA-Angebot gegenüber der aktuellen Entwicklung. Dies könnte den CO₂-Preisdruck gegenüber dem bestehenden Fit-for-55-Rahmen mindern, ohne die ETS-Architektur aufzugeben.

Erhöhung der kostenlosen Zuteilungen

Ein größerer Teil der EUA wird der Industrie weiterhin kostenlos zugeteilt. Mit dem Start von CBAM läuft die kostenlose Zuteilung schrittweise aus. Die EC schlägt Änderungen vor, um dieses Auslaufen zu verlangsamen. Sie ergänzen die jüngst vorgeschlagenen Benchmark-Aktualisierungen.

Die Reform erhöht die Verfügbarkeit kostenloser Zuteilung durch:

  1. Erhöhung des Puffers für den sektorübergreifenden Korrekturfaktor (CSCF) auf 4 % der Obergrenze;
  2. Anpassungen des CBAM-Faktors, um kostenlose Zuteilung über 2034 hinaus zu verlängern; ein Faktor von 15 % bleibt bis 2038 bestehen;
  3. Aktualisierung der Benchmarks 2026-30 auf Basis der 10 % effizientesten Anlagen mit einem angepassten Aktualisierungskorridor für 2031–2040 von 0,3 %–2,0 %;
  4. Konditionalität kostenloser Zuteilungen an Investitionspläne zur Dekarbonisierung (80 % der kostenlosen EUA) sowie Umsetzung und Verifizierung (20 %).

Diese Maßnahmen verlangsamen den Rückgang kostenloser Zuteilungen. Industrieunternehmen müssten dadurch weniger EUA oder CBAM-Zertifikate kaufen als nach dem aktuellen Auslaufpfad.

2.4 Unterstützung von Dekarbonisierungsinvestitionen

Die EC erkennt an, dass CO₂-Bepreisung allein nicht ausreicht, um die industrielle Transformation zu erreichen. In Stahl, Chemie, Zement, Metallen und weiteren Sektoren sind große Investitionen in CO₂-arme Technologien nötig.

Das Paket führt überarbeitete Finanzierungsmechanismen ein:

  1. Auktionserlöse mit einer Verwendung von mind. 50% zur Förderung der Dekarbonisierung in den Mitgliedstaaten;
  2. Industrial Decarbonisation Bank mit zweistufiger Förderung: (a) Investment Booster (2028–2030) mit 400 Mio. EUA für geprüfte Emissionsvermeidungen und (b) Ausschreibung weiterer 400 Mio. EUA ab 2031 über Carbon Contracts for Difference (CCfDs) nach dem Vorbild der deutschen CO2-Differenzverträge;
  3. Innovationsfonds: Fortführung nach 2030 mit einer Zuteilung von 200 Mio. EUA.

Das Reformpaket schafft einen überarbeiteten Finanzierungsrahmen für industrielle Dekarbonisierung. Unternehmen, die in CO₂-arme Technologien investieren, können darüber Zugang zu zusätzlichen Fördergeldern erhalten. Diese Maßnahmen sollen helfen, Investitionen zur Senkung künftiger Emissionen zu mobilisieren.

Prüfung von industriellen Dekarboniserungsmaßnahmen

Die vorgeschlagenen Reformen stoßen auf gemischte Reaktionen. Erste Bewertungen zeigen, dass ein deutlicher EUA-Überschuss das EU-Klimaziel 2040 zu untergraben droht. CO2 Preise könnten deutlich geringer ausfallen.

Auch in der Industrie gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Einerseits fordern viele Industrieverbände noch stärkere Maßnahmen zur Begrenzung von CO₂-Kosten. Andererseits sorgen sich Unternehmen, die bereits in CO₂-arme Technologien investiert haben, um die Rendite ihrer Investitionen.

Während die Vorschläge nun in die Verhandlungen von Parlament und Rat gehen, wird die Debatte zwischen Parteien und Mitgliedstaaten weiterlaufen. Abweichende Positionen und weitere Änderungen sind zu erwarten. Die EC-Vorschläge setzen jedoch die Agenda und bestimmen die anzupassenden CO₂-Kostenhebel.

Vor diesem Hintergrund können Industrieunternehmen sich auf die Änderungen vorbereiten über:

  • Analyse weiterer politischer Entwicklungen aus den kommenden Vorschlägen im Parlament, Rat und Trilog-Verfahren;
  • Bewertung der finanziellen Auswirkungen auf Compliance-Kosten und Investitionsplänen mit aus aktualisierten CO₂-Preisszenarien und  Investitionsannahmen;
  • Prüfung von Dekarbonisierungsmaßnahmen und neuer Geschäftspotenziale, etwa aus ETS-Erweiterung, CDR-Integration oder Investment Booster.

Die Vorschläge deuten auf einen weniger strengen CO2 Markt hin. CO₂-Preise bleiben jedoch ein wichtiger Kostenfaktor für Industrieunternehmen. Mit CBAM und der vorgeschlagenen Erweiterung auf nachgelagerte Waren sehen sich zudem immer mehr Unternehmen mit CO2-Kosten und Compliance-Anforderungen konfrontiert.


Quellen und weiterführende Informationen:


Foto von Wolfgang Weiser auf Unsplash

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft uns zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.