BlogCO2 Management, EU Emission Trading System (ETS)

EU strebt nach einem 90% Klimaziel für 2040

Geschrieben von

Ulf Narloch

Veröffentlicht am

EU-Rat und Parlament haben auf ein Klimaziel für 2040 geeinigt. Gemäß dem Vorschlag der Kommission sollen die Emissionen im Vergleich zu 1990 um 90% gesenkt werden. Für bis zu 5% sollen internationale CO2 Gutschriften anrechenbar sein. Mit CO2 Entnahmen und Abscheidung kann die Brutto-Reduktion weiter verringert werden.

(Letzte Aktualisierung am 10.12.2025) 

Ziele auf dem Weg zur Klimaneutralität

EU-Rat und Europäisches Parlament (EP) haben sich auf ein Klimaziel für 2040 geeinigt. Zuvor hatte das EP seinem Standpunkt dazu festgelegt. Das folgte langen Diskussionen der Mitgliedsstaaten. Diese hatten im EU-Rat am 5. November in einer öffentlichen Abstimmung den Weg für ein 2040-Ziel geöffnet.

Die Treibhausgasemissionen (THG) sollen gegenüber 1990 um 90 % gesenkt werden, wie im Juli in einem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission (EC) dargelegt. Internationale CO2 Gutschriften sollen auf bis zu 5% dieser Emissionen anrechenbar sein. Der EC-Vorschlag hatte 3% vorgesehen.

Dieser Deal kam in letzter Minute zustande vor der UN-Klimakonferenz (COP30). Dort waren von den Staaten nationale Klimapläne gefordert. Die EU hat dafür nun einen indikativen nationalen Beitrag für 2035 von einer Reduktion der 1990 Emissionen um 66,25 bis 72,5 % festgelegt.

Die EU strebt an, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden, um die Verpflichtungen des Pariser Abkommens zu erfüllen. Als Teil des Green Deals wurde das Ziel von Netto-Null-Emissionen in 2050 im Europäischen Klimagesetz (ECL: 2021/1119) rechtsverbindlich festgeschrieben.

Das ECL gibt auch vor, die Emissionen von 1990 bis 2030 um 55% zu senken. Dazu wurden im Fit-for-55-Paket politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften auf den Weg gebracht. Das ECL legt zudem einen Prozess zur Festlegung eines Zwischenziels für 2040 fest.

Im Februar 2024 hatte die EC dafür ihre Empfehlungen für eine 90%ige Reduktion veröffentlicht – zusammen mit einer Strategie für das CO2 Management. Beides wurde untermauert durch eine Folgenabschätzung sowie durch Empfehlungen des European Scientific Advisory Board of Climate Change.

Was beinhalten die Ziele für 2040?

Wie der EC Vorschlag zur Anpassung des ECL zielen auch EU-Rat und EP auf eine Reduktion der 1990er Emissionen um 90%. Jedoch soll die Flexibilität vergrößert werden. Internationale CO2 Gutschriften für bis zu 5% dieser Emissionen sowie auch CO2 Entnahmen sollen auf dieses Netto-Ziel anrechenbar sein.

Unterziele dafür wurden nicht definiert. Doch die Folgenabschätzung modelliert CO2 Emissionen, Entnahmen und Abscheidung. Auf Grundlage diese Zahlen (im S2 Szenario) zeigen unsere Berechnungen, dass für die 90%ige Reduktion der Netto-Emissionen die Brutto-Emissionen nur um 74% gesenkt werden müssten.

90% Reduzierung der Netto Emissionen – mit CO2 Gutschriften, Entnahmen und Abscheidung ergibt sich eine 74% Senkung der Brutto-Emissionen.

CO2 Vermeidung

Die Notwendigkeit einer tatsächlichen Verringerung der Bruttoemissionen wird durch Maßnahmen verringert, die auf die Nettoemissionen angerechnet werden.

Unterstützt durch die Positionen im EU-Rates und EP sieht der Legislativvorschlag der EC vor:

  • „Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, … besteht das verbindliche Klimaziel der Union für 2040 in einer Verringerung der Netto-Emissionen (Emissionen nach Abzug von Entnahmen) um 90% gegenüber dem Stand von 1990 bis 2040.“

Mit einer 90% Reduktion bleiben 464 Mt CO2e in 2040. Rechnet man CO2 Gutschriften, Entnahmen und Speicherung hinzu, betragen die Brutto-Emissionen 1.224 Mt CO2e. Dies ist zwar 2,5 Mal höher als die Netto-Emissionen, doch müssten auch dafür noch mehr als 60% der heutigen Emissionen abgebaut werden.

Lt. der Folgenabschätzung würden die Vermeidungen vor allem die Strom- und Energiesysteme betreffen, die bis 2040 weitgehend dekarbonisiert werden müssten. Auch die Emissionen in der Industrie müssten massiv sinken.

Emissionen aus Gebäuden müssten auf unter 100 Mt CO2e pro Jahr fallen. Ebenso müsste ein großer Teil des Straßenverkehrs ohne fossile Brennstoffe auskommen. Mit diesen Einsparungen würde die Landwirtschaft der bei weitem größte Emittent werden.

Die Vorschläge unterstützten auch die Flexibilität zwischen den Sektoren, um die Emissionen auf kosteneffiziente Weise zu verringern.

CO2 Gutschriften

Inländische Emissionen können durch den Erwerb von internationalen CO2 Gutschriften für Emissionsreduktionen an anderen Orten kompensiert werden.

Die Positionen von EU-Rat und EP fügen hinzu:

  • „Ab 2036 ein Beitrag … hochwertiger internationaler Gutschriften gemäß Artikel 6 des Pariser Abkommens in Höhe von 5 % der EU-Nettoemissionen von 1990…“

Der EC Vorschlag hatte nur Beitrag von 3% vorgesehen. Die genaue Höhe wurde heiß diskutiert, wobei einige Länder sogar noch höhere Beiträge forderten.

Obwohl dieser Prozentsatz gering ist, macht er mit 232 Mt CO2e rund 50% der Netto-Emissionen in 2040 aus. Neben dieser Aufweichung des 90%-Ziels weisen Kritiker auch auf Integritätsbedenken für solche CO2 Gutschriften hin.

Während Artikel 6 einen internationalen Rahmen für die Validierung, Verifizierung und Ausstellung hochwertiger Emissionsgutschriften festlegt, suggeriert der Text, dass die EU ihre eigenen Regeln festlegen würde. Der EP Text fügt hinzu, dass diese Kriterien strenger als im Artikel 6.4 gesetzt werden sollen.

Die Verwendung solcher internationalen CO2 Gutschriften wäre erst einmal bis 2050 begrenzt. Denn das ECL schreibt vor, dass dann die Netto-Emissionen innerhalb der EU bei null liegen sollen.

CO2 Entnahmen

Emissionen können auch durch die dauerhafte Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre durch Technologien zum Carbon Dioxide Removal (CDR) ausgeglichen werden.

Die von Positionen von EU-Rat und EP verlangen wie der EC Vorschlag:

  • „die Rolle der inländischen dauerhaften Entnahme im Rahmen des EU Emissionshandelssystems (EU ETS), um Restemissionen aus schwer-vermeidbaren Sektoren zu kompensieren.“

Lt. der Folgenabschätzung wäre ein jährlicher Abbau von 365 Mt CO2e erforderlich (im Szenario S2). Ergänzend zum ECL zielt die überarbeitete LULUCF-Verordnung (2023/839) auf Entnahmen von 310 Mt CO2 pro Jahr im Jahr 2030 aus natürlichen CO2-Senken ab. Der Rest müsste aus industriellen Entnahmen gedeckt werden.

Während diese aktuell kaum eine Rolle spielen, wurden durch Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF) im vergangenen Jahr bereits 200 Mt CO2 aus der Atmosphäre entfernt.

Diese Werte sind jedoch rückläufig und mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Entsprechend enthält der Text des EU-Rats eine Bestimmung, wonach Defizite beim natürlichen Abbau nicht stärkere Vermeidungen in anderen Sektoren erfordern sollen.

CO2 Abscheidung und Speicherung

Zudem kann verhindert werden, dass unvermeidbare Emissionen in die Atmosphäre gelangen – durch Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS).

Die vorgeschlagenen Rechtstexte erwähnen diese Lösung nicht ausdrücklich, aber der Einleitungstext hebt die Rolle der Abscheidung biogener Emissionen mit CO2 Speicherung (BioCCS) und Direct Air Capture mit CO2 Speicherung (DACCS) als Entnahme-Lösungen hervor. 

Darüber hinaus können Emissionen aus Industrieprozessen und der Stromerzeugung abgeschieden und dauerhaft gespeichert werden. Der Folgenabschätzung zufolge würde eine Abscheidung von 164 Mt CO2e aus diesen Quellen erforderlich sein (im Szenario S2). Der größte Teil dieses CO2 würde dauerhaft unterirdisch gelagert werden.

Da dies mehr als 10% der heutigen Energie- und Industrieemissionen in der EU entsprechen würde, wäre ein massiver Ausbau der Abscheidungs- und Speicherkapazitäten erforderlich. Die Strategie für das industrielle CO2 Management ab 2024 bildet den Rahmen für solche Maßnahmen.

Bedeutung für CO2 Märkte

Die Anerkennung internationaler CO2 Gutschriften wird globalen CO2 Märkten ein Auftrieb geben. Wo und wie diese angerechnet werden, ist noch nicht vorgeben. Zusammen mit CO2 Entnahmen senken diese die Notwendigkeit zur Vermeidung von Emissionen in Europa.

Dennoch erfordert das 90% Ziel ambitionierte Emissionsminderungen in allen Sektoren bis 2040. So müßte auch die Industrie weitestgehend dekarbonisiert werden. Dafür werden ambitionierte politische Maßnahmen erforderlich sein. Die CO2-Bepreisung wird dabei eine Schlüsselrolle einnehmen.

Mit dem Auslaufen der kostenlosen Zertifikate tritt der Emissionshandel für Energie und Industrie (ETS1) im nächsten Jahr in eine neue Phase – parallel zu einem CO2-Preis für Importe (CBAM). Jedoch fordert der EU-Rat auch einen langsameren Pfad für das Auslaufen der freien Emissionsrechte ab 2028.

Mit Blick auf 2040 wird eine grundlegende Reform des ETS1 notwendig werden. Die Texte räumen bereits eine Integration von CO2 Entnahmen in den Emissionshandel ein.

Ein neuer EU-weiter CO2-Markt für Kraftstoffe soll die Emissionen von Gebäuden und Straßenverkehr abdecken (ETS2). Um den wachsenden Bedenken hinsichtlich steigender Energiekosten Rechnung zu tragen, hat der Rat auch eine Bestimmung ergänzt, mit der der Start des ETS2 um ein Jahr von 2027 auf 2028 verschoben wird.

In letzter Zeit wachsen die Bedenken gegen strenge Klimaziele. Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit treten in den Vordergrund, wie der Wettbewerbs-Kompass oder der Aktionsplan für die Stahl- und Metallindustrie verdeutlicht.

Angesichts der jüngsten Diskussionen hat der Rat auch eine Überprüfungsklausel für das ECL vorgeschlagen. Diese Überprüfung soll die wandelnden Herausforderungen und Chancen zur Verbesserung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU berücksichtigen.


Quellen und weitere Informationen:


Foto von James Whately auf Unsplash


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