BlogEU Emission Trading System (ETS)

EU-Klimaziele erfordern weitere Maßnahmen

Geschrieben von

Ulf Narloch

Veröffentlicht am

14. November 2023

Laut jüngsten Prognosen droht die EU ihr 2030 Ziel einer Emissions-Senkung um 55% gegenüber 1990 zu verpassen. Zwar wurden zuletzt erhebliche Emissions-Reduzierungen erreicht – vor allem in den Bereichen Energie und Industrie. Jedoch sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen.

Ehrgeizige Reduktionsziele für 2030

Mit dem Europäischen Green Deal hat sich die EU das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2050 CO2-Neutralität zu erreichen. Diese Ziele wurden 2021 im Europäischen Klimagesetz (ECL) festgeschrieben.

Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, legt der Klima- und Energierahmen der EU drei Zielvorgaben für 2030 fest, die durch eine Reihe politischer Maßnahmen im Fit-for-55-Paket der EU untermauert wurden:

  1. Verringerung der gesamten Treibhausgasemissionen um 55% gegenüber dem Stand von 1990
  2. Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien auf mindestens 42,5% gemäß der überarbeiten Richtlinie über erneuerbare Energien (RED)
  3. Verbesserung der Energieeffizienz durch Senkung des Endenergieverbrauchs um 11,7% im Vergleich zu einem Referenzszenario für 2020 gemäß der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie (EED)

Diese Emissionsreduktionsziele sind auf drei Säulen gebaut, die jeweils verschiedene Wirtschaftssektoren erfassen.

Emissionshandelssystem (ETS)

Der Markt für Emissionsberechtigungen für Energie, energieintensive Industrie, Luft- und Schifffahrt deckt ca. 40% der EU-Emissionen ab.

Das Fit-for-55-Paket der EU umfasst auch eine Reform des ETS (Änderung 2023/959). Dadurch sollen die Emissionen der im ETS-erfassten Sektoren bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 62% durch eine stärkere CO2-Bepreisung gesenkt werden.

Darüber hinaus wird ein ETS-II für Gebäude und Verkehr eingeführt. Mit diesem System soll der Anteil der EU-Emissionen, die unter eine CO2-Bepreisung fallen, auf 75% steigen.

Verordnung zur Lastenteilung (ESR)

Der Rest der EU-Emissionen, der nicht unter den ETS fällt, unterliegt verbindlichen, auf nationaler Ebene festgelegten Zielen. Die Überarbeitung der ESR (Änderung 2023/857) verlangt von den Mitgliedstaaten, diese Emissionen in der Gesamtheit bis 2030 um mindestens 40% gegenüber dem 2005 Niveau zu senken.

Die Mitgliedstaaten legen die Emissionsziele in den ESR-Sektoren entsprechend ihrer wirtschaftlichen Situation und den Reduktions-Kosten fest. Auf Basis der Emissionen in 2005 reichen diese Ziele von 10% für Bulgarien bis 50% für Dänemark oder Deutschland.

Deutschland hat in seinem Klimaschutzgesetz das Ziel der Klimaneutralität sogar auf das Jahr 2045 vorgeschoben. Es zielt darauf ab, die Emissionen in 2030 gegenüber 1990 um 65 % zu senken. In der derzeit diskutierten Neufassung für 2023 sollen die dafür festgesetzten sektoralen Ziele aufgeweicht werden.

Landnutzung (LULUCF)

Auch der Landnutzungssektor als Kohlenstoffsenke soll einen Beitrag zu den EU-Klimazielen leisten. Mit der Überarbeitung der LULUCF-Verordnung (Änderung 2023/839) wird erstmals das Ziel gesetzt, bis 2030 310 Mt CO2e pro Jahr aus der Atmosphäre zu entfernen.

Stärkere Reduktionen bis 2030 erforderlich

Nach vorläufigen Prognosen der Europäischen Umweltagentur (EEA) sind die Emissionen im Jahr 2022 um 24% auf 3.247 Mt CO2e gesunken. Dies ist ein Rückgang um 64 Mt CO2e gegenüber 2021 – ca. 2% im Vergleich zum Vorjahr.

Trotz der erzielten Fortschritte verdeutlichen diese Zahlen die Größe der Aufgabe. Um das Ziel für 2030 zu erreichen, müssen die 2022 Jahres-Emissionen um mehr als 1.100 Mt CO2e gesenkt werden. Dies entspricht der gleichen Größenordnung wie die seit 2005 in mehr als doppelt so langer Zeit erzielten Reduktionen.

Laut dem jährlichen Emissionsmonitoring des Umweltbundesamtes (UBA) sind die Emissionen in Deutschland bis 2022 auf 746 Mt CO2e gesunken, wie auch der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung in seinem Gutachten bestätigte. Dies entspricht einem Rückgang von 40% gegenüber 1990, 24% gegenüber 2005 und 2% gegenüber 2021.

Hohe Reduktionen in Energie und Industrie

Insgesamt stellt der ETS ein wichtiges Instrument zur Emissions-Senkung dar, wie auch der jüngste EU-Bericht zum CO2 Markt zeigt. Die EU-Emissionen in ETS-Sektoren sind von 2005 bis 2022 um 38% gesunken.

Emissionen im Energie-Bereich aus der Wärme- und Stromerzeugung beliefen sich im Jahr 2022 auf 924 Mt CO2e und lagen damit trotz eines leichten Anstiegs im vergangenen Jahr um 38% unter dem Niveau von 2005. Dieser Rückgang ist auf den Ersatz von Kohle durch Gas und den Ausbau erneuerbarer Energien zurückzuführen.

Die Emissionen der energieintensiven Industrie sind seit 2005 um 30% zurückgegangen und werden 2022 bei 691 Mt CO2e liegen. Diese Verringerung ist auf strukturelle Veränderungen, aber auch auf Verbesserungen bei Energieeffizienz und der Nutzung kohlenstoffärmerer Energieträger zurückzuführen.  

Auch Deutschland hat seine Emissionen im Energie-Bereich seit 2005 um 36% und in der Industrie um 41% reduziert. 

Verkehr und Gebäude hinken hinterher

Die Fortschritte in den vom ESR erfassten Sektoren sind mit einer Verringerung der EU-Emissionen um 17% zwischen 2005 und 2022 nicht so stark ausgefallen. Der größte Teil dieser Emissionen entfällt auf den Verkehr und Gebäude-Sektor.

Seit 2005 wurden Emissionen aus Gebäuden um 28% auf 489 Mt CO2e reduziert. Diese Verringerung ist vor allem CO2-armer Brennstoffe zum Heizen und einer verbesserten Energieeffizienz zu verdanken. Bevölkerungswachstum und größere Wohnungen trieben dagegen den Energiebedarf in die Höhe.

Die verkehrsbedingten Emissionen sind seit 2005 nur um 5% auf 803 Mt CO2e gesunken. Seit 1990 ist durch die Zunahme der gefahrenen Kilometer und der Zahl der PKW sogar eine Anstieg zu verzeichnen. Elektroautos und andere umweltfreundliche Technologien konnten die Emissionen pro Kilometer senken.

Gleichlaufend sind die Emissionen in Deutschland zwischen 2005 und 2022 im Gebäudebereich um 27% und im Verkehrsbereich um nur 7% zurückgegangen. 

2030-Ziele werden verfehlt

Bei dem derzeitigen Tempo der Emissionsreduzierung und den geplanten Maßnahmen wird die EU ihr Ziel für 2030, die Gesamtemissionen gegenüber 1990 um 55% auf 2.121 Mt CO2e zu senken, voraussichtlich verfehlen.

Unter Berücksichtigung von mehr als 3.000 von den Mitgliedstaaten geplanten politischen Maßnahmen würden die Emissionssenkungen bis 2030 48% der Emissionen von 1990 oder 43% der Emissionen von 2005 ausmachen. Damit verbleibt eine Lücke von über 300 Mt CO2e im Jahr 2030.

Emissionen in den vom ETS erfassten Sektoren würden mit diesen Maßnahmen auf 59% des Niveaus von 2005 sinken, womit das Ziel von 62% noch nicht ganz erreicht werden würde. In den vom ESR erfassten Sektoren erlauben die geplanten Maßnahmen nur einen Rückgang um 27 % gegenüber 2005 – weit entfernt vom 40% Ziel.

In allen Sektoren würden die mit den geplanten Politikmaßnahmen projizierten Emissionen, die für einen kosteneffizienten Reduktionspfade benötigten Senkungen in 2030 verfehlen. Am ausgeprägtesten ist die Lücke im Gebäudesektor.

Auch für Deutschland zeigt der Projektionsbericht des UBA, dass das 2030 Ziel mit den derzeitig umgesetzten Maßnahmen nicht erreichbar ist. Zusätzliche geplante Maßnahmen, die bisher noch nicht umgesetzt sind, könnten die Emissionen auf die angestrebten 440 Mt CO2e im Jahr 2030 bringen. 

Dies ist vor allem durch starke Einsparungen im Energiebereich möglich, während Industrie, Verkehr und Gebäude ihre sektor-spezifischen Ziele auch mit diesen Maßnahmen verfehlen würden.

Das Zeitfenster für 2030 schließt sich

Um die Ziele für 2030 zu erreichen, ist nicht nur eine dringende Umsetzung der geplanten Maßnahmen erforderlich, sondern es müssen auch rasch weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Bereits die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen kann eine Herausforderung darstellen. So kann z.B. die Ausweitung des ETS auf Gebäude und Verkehr zu erheblichen Preissteigerungen für Verbraucher führen.  

Darüber hinaus ist eine rasche Umsetzung zusätzlicher politischer Maßnahmen erforderlich, damit die 2030 Ziele nicht schon frühzeitig unrealisierbar werden.

Die Mitgliedstaaten sind derzeit dabei, ihre aktualisierten nationalen Energie- und Klimapläne (NECP) fertigzustellen, in denen stärkere politische Maßnahmen festgelegt werden müssen. Deutschland hat gerade seinen NECP-Entwurf vorgelegt.

Für die Zeit nach 2030 zeigen die aktuellen Prognosen sogar noch größere Lücken. Es bleibt abzuwarten, inwieweit CO2-Entnahmen durch natürliche Senken im Land-Sektor oder technologische Lösungen wie der CO2-Abscheidung und -speicherung (CCS) mobilisiert werden können, um einen Teil dieser Lücken zu schließen.

Auf dem Weg zur Klimaneutralität in 2050 wird die Festlegung des EU-Emissionsziels in 2040 einen wichtiger Orientierungspunkt bilden. Der Prozess zur Festlegung dieses Ziels ist gestartet und ein erster Vorschlag wird im ersten Quartal 2024 erwartet.  


Quellen und weitere Informationen:


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