Der zweite Förderaufruf der Bundesförderung „Industrie und Klimaschutz“ ist gestartet für das Teilmodul 2 im Modul 1. Darüber wird die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder Wasserstoffnutzung gefördert. Mittelständische Unternehmen können Projektskizzen bis zum 15. Mai einreichen.
Neue Fördergelder für den Mittelstand
Mit der „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ hat das BMWK ein neues Förderprogramm für den industriellen Mittelstand ins Leben gerufen. Dafür sind EUR 3,3 Mrd. bis 2030 geplant. Insgesamt sollen darüber 40 Mt CO2e bis zum Jahr 2045 eingespart werden.
Die Förderrichtlinie dazu wurde am 23.8.2024 durch das BMWK veröffentlicht. Die Förderwettbewerbe sollen jährlich geschaltet werden. Für den ersten Aufruf konnten Projektskizzen bis zum 30. November eingereicht werden.
Nun startet mit der Veröffentlichung des Förderaufrufs am 28.2.2025 die 2 Runde für das Teilmodul 2 im Modul 1. In diesem wird die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder Wasserstoffnutzung gefördert. Die Förderaufrufe für die weiteren Teilmodule sollen folgen.
Projektskizzen können nun für diesen Förderaufruf bis zum 15.5.2025 eingereicht werden. Zuwendungen sollen bis Ende 2025 bewilligt werden. Beihilferechtliche Grundlage bildet der zeitlich befristete Krisen- und Transformationsrahmens der Europäischen Kommission.
Das BIK ergänzt das neue Förderinstrument für die Großindustrie. Im Oktober 2024 waren die ersten Klimaschutzverträge abgeschlossen wurden. Die alte Bundesregierung hatte noch das vorbereitenden Verfahren für die 2 Runde sowie eine Konsultation zur Förderrichtline gestartet. Wie es weiter geht bleibt abzuwarten.
Das BIK soll die Förderlücke für den Mittelstand schließen. Es richtet sich an Vorhaben mit kleineren Fördervolumen. Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) mit weniger als 250 Mitarbeitenden und EUR 50 Mio. Umsatz sind Förderungen ab EUR 0,5 Mio. möglich; für große Unternehmen ab EUR 1 Mio..
Die Förderung ist Nachfolger des Programms „Dekarbonisierung in der Industrie (DDI)“, das Ende 2023 ausgelaufen war. Insgesamt werden darüber 29 Vorhaben mit Mio. 578 EUR bei der dauerhaften Reduktion prozessbedingter Treibhausgasemissionen unterstützt.
2 Förderkomponenten
Die Richtlinie sieht 2 Module vor. Beide gewähren eine Zuwendung als Anteilsfinanzierung von Investitionen (CAPEX) oder für Forschung- und Entwicklung (F&E). Eine angemessene Eigenbeteiligung ist notwendig. Bemessungsgrundlage sind die vorhabenbezogenen förderfähigen Kosten oder Ausgaben.

Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie
Im Modul 1 werden innovative Investitionsvorhaben und Vorhaben zur Erforschung und Entwicklung von Maßnahmen gefördert, die Emissionen dauerhaft um 40% einsparen. Auch Anlagen zur emissions-armen oder -neutralen Herstellung von Alternativen zu herkömmlichen Produkten sollen unterstützt werden.
Damit richtet sich das Modul an Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie: u.a. Chemie, Glas, Keramik, Papier- und Zellstoffe, Stahl du Gießereien oder Zement und Kalk.
Das Modul umfasst 3 Teilmodule:
- Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse: Förderfähig sind Investitionsmehrkosten im Vergleich zu einem Szenario ohne Förderung.
- Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder durch Nutzung von Wasserstoff oder daraus gewonnener Brennstoffe: Förderfähig sind u.a. die Kosten bzw. Ausgaben für die erforderlichen Ausrüstungen, Maschinen oder Anlagen. Eine Bewilligung von Vorhaben in diesem Modul ist nur bis Ende 2025 möglich.
- Forschungsvorhaben von Technologien, die für förderfähigen Maßnahmen nach Teilmodulen 1 und 2 nutzbar sind: Neben Durchführbarkeitsstudien können diese sowohl experimentelle Entwicklung als auch industrielle Forschung umfassen.
Projektträger ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).
Modul 2: CCU und CCS
Im Modul 2 stehen Investitions- und Innovationsvorhaben zum aktiven CO2 Management in der Industrie und Abfallwirtschaft im Fokus. Das soll Carbon Capture und Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für schwer vermeidbare Emissionen umfassen.
Gefördert werden Anlagen in Sektoren, in denen überwiegend schwer vermeidbare CO2-Emissionen anfallen oder die zur Erzielung von Negativemissionen dienen. Diese Sektoren werden auf Basis der Carbon Management-Strategie definiert.
Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden.
Das Modul umfasst 2 Teilmodule:
- Investitionsvorhaben zur Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS: Förderfähig sind auch hier die Investitionsmehrkosten im Vergleich zu einem Szenario ohne Förderung.
- Forschungsvorhaben von Technologien zur Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS: Förderfähig sind hier Durchführbarkeitsstudien, experimentelle Entwicklung und industrielle Forschung.
Projektträger ist das Forschungszentrum Jülich.
Ablauf der Antragsverfahren
Die Antragsverfahren für beide Module laufen zweistufig bestehend aus Vorhabenskizze und einem Förderantrag. Die Förderaufrufe und auch die Begutachtung der eingereichten Unterlagen erfolgen getrennt.

Unter den Bedingungen der Förderrichtlinie sind auch spezielle Förderaufrufe möglich. Weiterführende Informationen werden in den Bekanntmachungen zu den jeweiligen Förderaufrufen veröffentlicht. Das gilt auch für die Fristen.
Skizze einreichen
Nach dem Förderaufruf sind in einem ersten Schritt Vorhabenskizzen zu erarbeiten. Diese beinhalten neben einer technischen Beschreibung des Vorhabens auch den voraussichtlichen Finanzierungsbedarf. Die Skizzen sind elektronisch beim Projektträger einzureichen.
Die Skizzen werden u.a. anhand der Fördermitteleffizienz bewertet. Diese ergibt sich aus den kumulierten Emissionsminderungen und den beantragten Fördermitteln. Im Rahmen des verfügbaren Haushaltsvolumens werden die besten Skizzen ausgewählt.
Antrag einreichen
Nur nach Aufforderung ist im zweiten Schritt ein förmlicher und schriftlicher Förderantrag über das Antragssystem „easy Online“ zu stellen. Hierin sind die Angaben der Skizze zu begründen und nachzuweisen. Der Antrag beinhaltet neben den technischen Angaben auch einen Finanzierungsplan.
Jetzt mit der Erarbeitung der Förder-Skizzen starten
Die Erarbeitung der Projektskizzen ist ein entscheidender Schritt, da nur die besten Skizzen zur Antragsabgabe aufgefordert werden.
Um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Vorauswahl zu maximieren, sollten die Skizzen bereits von Anfang an strategisch und überzeugend gestaltet werden. CO2 IQ bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Förder-Skizzen:
- Bedarfsanalyse: Wir evaluieren die aktuellen Förderaufrufe und identifizieren passende Projekte für Ihr Unternehmen. Bei Bedarf koordinieren wir auch die Zusammenarbeit mit potenziellen Partnern, um Ihre Vorhaben optimal aufzustellen.
- Steuerung der Antragsstellung: Unser Team unterstützt Sie bei der Zusammenstellung und Erstellung aller erforderlichen Unterlagen. Damit stellen wir sicher, dass Ihr Antrag alle formalen Anforderungen erfüllt und die bestmögliche Erfolgschance hat.
- Emissions-Berechnung: Wir ermitteln die potenziellen Emissionsminderungen aus den geplanten technologischen Maßnahmen und stellen sicher, dass Ihre Skizze die angestrebten CO2-Einsparungen klar und nachvollziehbar darstellt.
- Wirtschaftlichkeitsberechnung: Mit einer detaillierten Investitionsrechnung und der Kalkulation der Investitionsmehrkosten erstellen wir für Sie einen aussichtsreichen Finanzierungsplan, der den Anforderungen des Förderprogramms entspricht.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliches Erstgespräch und nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre Dekarbonisierungsprojekte erfolgreich auf den Weg zu bringen.
(dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert – letzte Aktualisierung am 12.3.2025)
Quellen und weiterführende Informationen:
- Bundesanzeiger: Zweiter Förderaufruf zum Modul 1 Teilmodul 2
- BMWK: Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands
- BMWK: Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, BIK
- BMWK: FAQ BIK Modul 1 Dekarbonisierungsvorhaben
- BMWK: FAQ BIK Modul 2 CCS/CCU
- KEI: Bundesförderung Industrie und Klimaschutz
- KEI: Leitfaden BIK Modul 1
Foto von Manel & Sean auf Unsplash