BlogCO2 Grenzausgleich (CBAM)

Standardwerte für CBAM-Berichte

Geschrieben von

Ulf Narloch

Veröffentlicht am

4. Januar 2024

EU-Importeure von CO2-intensiven Waren müssen für das Berichtswesen im CO2 Grenzausgleich Emissionswerte ermitteln. CBAM-Berichte sind bereits jedes Quartal fällig. Vorgaben der europäischen Kommission zu Standardwerten in der Übergangsphase erleichtern die Berechnung, sind jedoch nur begrenzt nach dem 30. Juni 2024 anwendbar.

(dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert – letzte Aktualisierung am 10.10.2024) 

Emissionen im CBAM-Berichtswesen

Sie wurden lange erwartet: die Standardwerte für die Übergangsperiode im EU Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Diese wurden zum Ende 2023 von der Europäischen Kommission (EK) veröffentlicht – gerade rechtzeitig für die Abgabe der ersten CBAM-Quartalsberichte bis Ende Januar über das CBAM-Übergangsregister.

Die CBAM Berichtspflichten erfordern von EU-Importeuren von CBAM-Waren als berichtspflichtige Anmelder umfassende Emissionsdaten. Diese bilden die Grundlage für die Berechnung der CO2-Abgabe auf importierte CBAM-Waren ab 2026.

Dieser „CO2-Zoll“ wird auf die „grauen“ Emissionen der importierten CBAM-Waren erhoben:

  1. Direkte Emissionen, die bei der Herstellung von Waren freigesetzt werden
  2. Indirekte Emissionen aus der Erzeugung von Elektrizität, die während des Produktionsprozesses dieser Waren verbraucht wird

Für EU-Importeure stellt die Berechnung dieser Emissionen eine Herausforderung dar, den hierzu werden Daten aus der gesamten Lieferkette benötigt. Wenn tatsächliche Emissionswerte nicht verfügbar sind, ist dies nachzuweisen wie in Kommunikation der EU Kommission und nationalen Behörden klargestellt.

Arten von Standardwerten

Im CBAM-Berichtswesen gibt es drei Sätze von Standardwerten: (i) für direkte Emissionen von Nicht-Elektrizitäts-Waren, (ii) für indirekte Emissionen von Nicht-Elektrizitäts-Waren und (iii) für Elektrizität.

Direkte Emissionen von Nicht-Elektrizitäts-Waren

Standardansatz: Es sind tatsächliche Daten der Anlagen, in denen die Waren hergestellt wurden, zu verwenden. Die nach CBAM Methoden ermittelten Werte sind als “spezifische Emissionen” (tCO2e / t Produkt) anzusetzen und dann mit der Menge der importierten Waren zu multiplizieren.

Alternativen: Wenn tatsächlichen Daten nicht verfügbar sind, können innerhalb bestimmter Grenzen andere Methoden einschließlich der Anwendung von Standardwerten gewählt werden (siehe unten).

Standardwerte für die Emissionsintensität von CBAM-Waren (ohne Strom) wurden von der EU-Kommission veröffentlicht. Diese stellen globale Durchschnittswerte dar, die auf den Emissions- und Produktionsdaten der wichtigsten Handelspartner der EU basieren.

Gültigkeit: Diese globalen Standardwerte werden regelmäßig von der EU auf Grundlage der im CBAM-Berichtswesen gesammelten Daten überprüft. Ab 2026 werden länderspezifische Werte angesetzt, die auf der durchschnittlichen Emissionsintensität in jedem Land plus einem Aufschlag basieren.

Indirekte Emissionen von Nicht-Elektrizitäts-Waren

Standardansatz: Es sind Standardwerte für den Emissionsfaktor für Stromverbrauch (tCO2e / kWh) zu verwenden. Dieser Faktor ist mit der Strommenge zu multiplizieren, die bei der Herstellung der importierten Waren verbraucht wurde.

Standardwerte für diese Emissionsfaktoren entsprechen den durchschnittlichen Emissionen pro Stromeinheit im Stromnetz des Herkunftslandes. Sie werden als 5-Jahres-Durchschnitte auf der Grundlage von Daten der Internationalen Energieagentur (IEA) berechnet und sind über das CBAM-Register verfügbar.

Alternativen: Tatsächliche Emissionsfaktoren für Strom können verwandt werden, falls eine direkte technische Verbindung zwischen der stromerzeugenden Quelle und der Herstellungs-Anlage besteht oder falls diese über einen Stromabnahmevertrag verfügt.

Gültigkeit: Die IEA-basierten Standardwerte sind bis zum Ende der Übergangszeit gültig. Danach werden Standardwerte als Durchschnitt des Emissionsfaktors des Stromnetzes der EU bzw. des Herkunftslandes oder des CO2-Emissionsfaktors der preisbestimmenden Stromquelle im Herkunftsland definiert.

Emissionen von importiertem Strom

Standardansatz: Es sind Standardwerte für den CO2-Emissionsfaktor des importierten Stroms (tCO2e / kWh) zu verwenden. Dieser Wert ist mit der in die EU importierten Strommenge zu multiplizieren.

Standardwerte für die CO2-Emissionsfaktoren sind als gewichteter Durchschnitt der CO2-Intensität von Strom aus fossilen Brennstoffen im Herkunftslandes festgesetzt. Dazu werden IEA-Daten genutzt, die über das CBAM-Register abgerufen werden können.

Alternativen: CO2-Emissionsfaktoren aus verfügbaren und zuverlässigen Daten für den Ort, von dem der Strom importiert wird, können verwendet werden. Dazu ist anhand offizieller und öffentlicher Informationen nachzuweisen, dass die tatsächlichen CO2-Emissionsfaktoren niedriger sind als die IEA-Werte.

Gültigkeit: Diese IEA-basierten Standardwerte gelten bis zum Ende der Übergangszeit. Neue Standardwerte werden dann auf Grundlage der besten verfügbaren Daten für die CO2-Emissionsfaktoren in einem Drittland, einer Gruppe von Drittländern oder einer Region innerhalb eines Drittlandes festgelegt.

Verwendung von Standardwerten

Während alle drei Arten von Standardwerten im CBAM-Berichtswesen eine Rolle spielen, müssen nur die EU Standardwerte für direkte Emissionen von Nicht-Elektrizitäts-Waren von den berichtspflichtigen Anmeldern selbst eingegeben werden. Daher ist es wichtig, deren Anwendung zu verstehen.

Wofür können Standardwerte verwendet werden?

Für alle unter CBAM fallenden Nicht-Elektrizitäts-Waren sind Standardwerte von der EU vorgegeben. Diese sind anhand ihrer Warennummern gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) zu identifizieren. In den CBAM-Berichten müssen die Importe mit ihren 8-stelligen KN-Codes erfasst werden.

Dementsprechend sind die Standardwerte anzusetzen, dem 8-stelligen KN-Code der eingeführten Waren entsprechen. Die EU Vorgaben enthalten Standardwerte auf der Ebene der 4-, 6- oder 8-stelligen KN-Codes. Die auf der 4- oder 6-stelligen Ebene angegebenen Werte gelten für alle 8-stelligen Codes, die zu dieser Gruppe gehören.

Diese Werte sind nicht nach Ländern zu differenzieren, so dass der anzusetzende Wert unabhängig vom Ursprungsland der EU-Einfuhren der gleiche ist.

Wann können Standardwerte verwendet werden?

Falls keine tatsächlichen Emissionsdaten verfügbar sind, können diese Standardwerte innerhalb der folgenden Grenzen angesetzt werden:

  1. Unbegrenzt für alle Emissionen von CBAM-Waren, die in den ersten drei Quartalsberichten gemeldet werden, d.h. für Q4 2023 sowie Q1 und Q2 2024
  2. Für bis zu 20 % der Emissionen von komplexen CBAM-Waren, die mehrere unter die CBAM-Verordnung fallende Vorläuferprodukte enthalten (z.B. Eisen- und Stahlprodukte)

Über diese Grenzen hinaus werden tatsächliche Emissionsdaten aus den Anlagen benötigt, in denen die importierten Waren hergestellt werden. Dies erfordert, dass die Importeure mit ihren Lieferanten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die angewandten Methoden den CBAM-Anforderungen entsprechen.

Lt. CBAM-Durchführungsverordnung können Standardwerte auch verwendet werden, falls (i) CBAM-konforme Methoden nicht verfügbar, (ii) technisch nicht umsetzbar oder (iii) mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sind. Wie jüngst von den Behörden kommuniziert ist dieses im Bericht nachzuweisen.

Was ist in Standardwerte erfasst?

Die veröffentlichten Standardwerte stellen einen globalen Durchschnittswert dar, der nach Produktionsvolumen gewichtet wurde. Diese Schätzungen beruhen auf Studien des Joint Research Centres (JRC) der EU.

Die  JRC-Studie zu energieintensiven Industrien, die unter CBAM fallen, umfasst:

  1. Direkte Emissionen aus Prozess- und Wärmeemissionen und indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch in den Produktionsprozessen
  2. Kohlendioxid (CO2), Distickstoffoxid (N2O) für einige Düngemittel und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) für Aluminiumerzeugnisse
  3. Emissionen aus ca. 15-20 Ländern, die die wichtigsten Handelspartner der EU in jedem CBAM-Sektor repräsentieren.

In einer separaten JRC-Studie für Wasserstoff wird die durchschnittliche globale Emissionsintensität für Wasserstoff geschätzt. Dazu werden die neusten öffentlichen Daten zu den aktuellen Produktionsrouten und Produktionsvolumen von Wasserstoff genutzt.

Emissionsdaten jetzt vorbereiten

Während die ersten drei Quartalsberichte mit Standardwerten abbildbar sind, benötigen EU-Importeure eine Lösung, um nach Juli 2024 tatsächliche Emissionsdaten zu erhalten. Da die Einrichtung eines Emissionsmonitorings Zeit benötigt, sollte der Dialog mit Herstellern dazu frühzeitig initiiert werden.

Und da die Regeln, einschließlich der Standardwerte, für die CBAM-Phase ab 2026 noch ausgearbeitet werden, sollte auch der weitere EU-Prozess beobachtet werden. Durchführungsrechtsakte dafür werden in 2025 erwartet. Ab 2026 könnten dann die verwendeten Emissionswerte erhebliche Unterschiede in CBAM Kosten bewirken.


Quellen und weitere Informationen:


Foto von Anne Nygård auf Unsplash