Die ersten Klimaschutzverträge wurden nun mit 15 Unternehmen unterzeichnet. Als innovatives Förderinstrument gleichen sie die Mehrkosten klimafreundlicher Anlagen sowie Energie. und CO2-Preisrisiken aus. Das soll transformative Produktionsverfahren zur Dekarbonisierung der Industrie voranbringen.
(dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert – letzte Aktualisierung am 16.10.2024)
Lange Vorlaufzeit
Nun ist es endlich soweit. Die ersten Klimaschutzverträge wurden von Bundesminister Habeck an 15 Industrieunternehmen überreicht. Diese umfassen Hersteller von Baustoffen, chemischen Produkten, Glas, Metallen und Papier. Insgesamt beläuft sich das maximale Fördervolumen auf EUR 2,8 Mrd..
Nach Einigung mit dem Finanzministerium startete das BMWK offiziell das Förderprogramm Klimaschutzverträge am 5. Juni 2023. Nach Abschluss der ersten Runde läuft seit Ende Juli 2024 bereits das zweite vorbereitende Verfahren zur Suche innovativer Vorhaben.
Die Klimaschutzverträge waren seit längerem in der Mache und auch im Koalitionsvertrag verankert. Schon in der Vorgängerregierung waren die Eckpunkte dafür festgelegt. Ein erster Entwurf der Förderrichtline wurde im Dezember 2022 in die Ressortabstimmung gebracht.
Klimaschutzverträge werden als zentrales Instrument zur Transformation in der Industrie gesehen. Sie wurden aber vom wissenschaftlichen Beirat des BMWK als tiefer Eingriff in Produktionsentscheidungen kritisiert.
Das Förderprogramm ist ein wichtiger Hebel für die deutschen Ziele zur Klimaneutralität in 2045. Es wird auch als industriepolitische Antwort auf die im Inflation Reduction Act anvisierte grüne Förderungswelle der USA gesehen.
Industrietransformation als Ziel
Ursprünglich war eine gesamte Fördersumme von ca. EUR 50 Mrd. in Aussicht gestellt wurden. Dadurch sollen bis 2045 Industrie-Emissionen von 350 Mt CO2 vermieden werden. Die gesetzliche Emissionsobergrenze für diesen Sektor, der 2022 alleine 164 Mt CO2 verursachte, liegt bei 119 Mt CO2 im Jahr 2030.
Klimafreundliche Produktionsverfahren in der Industrie erfordern hohe Anfangsinvestitionen in neue Technologien und sind oftmals auch durch höhere Betriebskosten mit Mehrkosten verbunden.
Zusammen mit einer verschärften CO2 Bepreisung über den EU Emissionshandel (ETS) und CO2 Grenzausgleich (CBAM) sollen Klimaschutzverträge die Kostenvorteile von konventionellen zu grüneren Produktionsverfahren verschieben. Sie sollen zudem Preisrisiken decken, die sich aus Schwankungen der Energie- und CO2-Preise ergeben.
Durch die Anschubfinanzierung für klimafreundliche Anlagen soll auch Planungssicherheit für Investitionen in die die dafür benötigten Technologien und Infrastruktur geschaffen werden. Zudem sollen Expertise und Leitmärkte für grüne Endprodukte entstehen. So sollen langfristig die Mehrkosten sinken.
Die Klimaschutzverträge komplementieren andere Förderprogramme, wie z.B. zur Bundesförderung Industrie und Klimaschutz bzw. Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft mit Fokus auf kleiner Anlagen oder das Important Projects of Common European Interest (IPCEI) Wasserstoff.
Wie die Klimaschutzverträge funktionieren
Klimaschutzverträge sind ein Instrument zur Industrie-Förderung, wie sie aktuell in mehreren Ländern geplant werden. Varianten dieser Carbon Contracts for Difference (CCfD) kommen bereits in den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich zum Einsatz.
Die im März 2024 veröffentlichte Förderrichtlinie sieht nun das bisher umfassendste Programm vor.
Was sind Klimaschutzverträge?
Im Gegensatz zu Subventionen, die den Einsatz bestimmter Technologien mit fixen Prämien bezuschussen, gleichen Klimaschutzverträge die Differenz zwischen den Mehrkosten klimafreundlicher Anlagen und dem CO2 Preis aus.
Sie werden entsprechend auch als CO2 Differenzverträge bezeichnet. Die tatsächlichen CO2 Vermeidungskosten werden bezuschusst, in dem die Auszahlungen variabel an die jeweiligen (Energie- und) CO2-Preise angepasst werden.
Ihre Funktionsweise orientiert sich an privatwirtschaftlichen Contracts for Difference zum Hedging von Preisrisiken.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, einschließlich kommunale Eigenbetriebe, Unternehmen und Zweckverbände sowie Kommunen, die wirtschaftlich tätig sind. Mehrere Antragsberechtigte können ein Konsortium bilden.
Fördergegenstand sind transformative Produktionsverfahren in emissionsintensiven Industrien. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die zur Herstellung von Produkten genutzt werden, deren Referenzsysteme unter die Richtlinie des EU-ETS fallen. Dazu gehören u.a. Zement, Stahl, Papier, Glas & Keramik und chemische Grundstoffe.
Im Fokus stehen nicht nur Großanlagen, sondern auch Anlagen des Mittestandes, sofern sie über einer gewissen Mindestgröße liegen. Für das erste Gebotsverfahren wurde diese mit einer jährlichen Vermeidung von 10.000 t CO2 festgelegt. Zusätzliche Mindestanforderungen sind zu erfüllen.
Welche Kosten werden gefördert?
Gefördert werden die Mehrkosten eines klimafreundlichen Produktionsverfahrens im Vergleich zu einem Referenzsystem. Dieses ist die für die Herstellung des jeweiligen Produkts dominierende Produktionstechnologie zum Zeitpunkt des Förderaufrufs.
Die Mehrkosten beinhalten:
- Investitionskosten zur Errichtung oder Umbau der Anlage (CAPEX)
- Betriebskosten aus der laufenden Produktion mit der Anlage (OPEX)
Diese werden pro Tonne vermiedener Emissionen berechnet. Alle Treibhausgase werden berücksichtigt. Dabei werden jedoch nur direkte Emissionen, die im Produktionsprozess anfallen (Scope 1), eingerechnet. Jedoch werden indirekte Emissionen (Scope 2) über Anforderungen an den Energie-Einsatz reguliert.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt, die für jedes Vorhaben individuell in Klimaschutzverträgen festgelegt werden. Diese werden in einem Gebotspreisverfahren (pay-as-bid) vergeben.
In diesem Verfahren bieten interessierte Unternehmen ihren Basis-Vertragspreis, der zum Ausgleich der Mehrkosten benötigt wird.
Unternehmen, die die kostengünstigsten und schnellsten Emissions-Vermeidungen bieten, erhalten dann einen Klimaschutzvertrag. Der jährliche Auszahlungsbetrag wird auf Grundlage des im Vertrag fixierten Basis-Vertragspreis berechnet.
Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Sonstige Dokumentations- und Nachprüfpflichten entfallen, was den Verwaltungsaufwand minimiert.
Erste Klimaschutzverträge unterzeichnet
Nach Einigung zum Bundeshaushalt und grünem Licht der Europäischen Kommission wurde im März 2024 die erste Gebotsrunde gestartet. Diese endete am 22.7.2024.
Aus 17 Geboten erhielten 15 Unternehmen nun einen Zuschlag. Diese repräsentieren sowohl KMUs mit EUR 50 mio. als auch multinationale Konzerne mit EUR 5 Mrd. Unternehmen kommen auch aus unterschiedlichen Industriesegmenten. Insgesamt sollen mit den unterzeichneten Verträgen 17 Mt CO2 vermieden werden.
Das zweite vorbereitende Verfahren wurde Ende September abgeschlossen. Bis Ende 2024 soll die Gebotsrunde starten.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Agora: Klimaschutzverträge für die Industrietransformation
- BMWK: Habeck übereicht Klimaschutzverträge
- BMWK: Alle Infos zu Klimaschutzverträgen
- BMWK: Förderprogramm Klimaschutzverträge startet
- BMWK: Häufig gestellte Fragen zu Klimaschutzverträgen
- BMWK: Fragen aus der ersten Gebotsrunde
- BMWK: Förderrichtlinie Klimaschutzverträge – FRL KSV
Foto von David Arrowsmith auf Unsplash