Für den Start in 2027 übersetzt das Vereinigte Königreich sein CBAM‑Rahmenwerk nun in detailliertes Sekundärrecht. HMRC hat die ersten Entwürfe für gesetzliche Instrumente und rechtlich bindenden Mitteilungen veröffentlicht. Diese administrativen Anforderungen und technischen Regeln schaffen die praktischen Grundlagen für die CBAM‑Umsetzung.
(Letzte Aktualisierung am 11.02.2026)
Sekundärrecht regelt die Umsetzung
Das Vereinigte Königreich arbeitet seinen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) nun von den Grundprinzipien zu detaillierten Regeln aus. CBAM selbst tritt am 1. Januar 2027 in Kraft – ein Jahr später als der EU CBAM.
Das Primärrecht wurde im Finance Bill 2025-26 eingeführt. Diese Kernregeln werden durch sekundäre Vorschriften und Mitteilungen operationalisiert.
Am 10. Februar 2026 eröffnete HM Revenue & Customs (HMRC), die britische Steuerbehörde, eine technische Konsultation zum ersten Paket an Entwürfen des Sekundärrechts. Rückmeldungen sind bis zum 24. März 2026 möglich.
Ein zweites Paket folgt im Frühjahr 2026. Die endgültigen Vorschriften sollen später im Jahr vorgelegt werden.
Zusammen legen diese Vorschriften einen CO2‑Preis für Importe bestimmter emissionsintensiver Güter fest – vergleichbar mit dem, der von britischen Produzenten zu zahlen ist. Das Ziel ist es, Carbon Leakage zu reduzieren und gleichzeitig den britischen Dekarbonisierungspfad zu unterstützen.
Detailregeln für die Umsetzung
Ein Paket aus Sekundärrechtsakten setzt gesetzliche Instrumente (SI). Sie bilden die detaillierten Regeln für die Umsetzung ab 2027. Die HMRC‑„Policy Summary“ bietet einen fortlaufenden Überblick.

Administrative Bestimmungen
Dieses SI definiert die administrativen Anforderungen für CBAM:
- Prozess zur Registrierung und Inhalt sowie Zeitpunkte von CBAM‑Erklärungen;
- Regeln für Erstattung;
- Behandlung von Waren-Gewicht;
- Aufbewahrungspflichten.
Es erklärt die Informationen, die HMRC von Importeuren erwartet, die Abrechnungsperioden (vierteljährlich) sowie die Nachweisstandards, die Unternehmen erfüllen müssen, um ihre Einreichungen zu stützen.
Für Importeure von CBAM‑Gütern ist dies die Vorschrift, die Politik in Compliance‑Schritte übersetzt: von der Registrierungsverpflichtung bis hin zu den erforderlichen Angaben in der CBAM‑Erklärung und der Dauer der Aufbewahrung.
Berechnung des CBAM‑Satzes und Bestimmung der Carbon Price Relief
Die SI setzt die technischen Regeln für:
- Berechnung des CBAM‑Satzes für jeden Sektor;
- Regeln zur Geltendmachung der Carbon Price Relief (CPR), wenn im Ausland bereits CO2‑Preise (z. B. ETS‑Preis oder CO₂‑Steuer) gezahlt wurden;
- Währungsumrechnung für CPR;
- Aufbewahrungspflichten im Zusammenhang mit CPR‑Ansprüchen.
Diese bilden die technischen Grundlagen für die zu zahlenden CBAM‑Abgaben. Dieses SI erklärt die Eingaben, die HMRC zur Festlegung sektoraler CBAM‑Sätze nutzt, sowie die Nachweise, die einzureichen sind, um die Abgabepflicht zu reduzieren, sofern vor dem Import ein qualifizierter CO₂‑Preis gezahlt wurde.
Übergangsbestimmungen
Für eine stufenweise Einführung von CBAM im ersten Jahr definiert diese SI die unterschiedlichen Termine und Zeitpunkte in Bezug auf:
- Registrierung;
- Zahlung;
- Abrechnungsperioden;
- Sanktionen.
Diese Bestimmungen definieren interne Zeitpläne, Cashflow und Governance während des ersten Jahres für Importeure von CBAM‑Gütern, bevor zum regulären vierteljährlichen Rhythmus übergegangen wird. Diese Übergangsregelungen sollen CBAM ab dem ersten Tag praktikabel machen.
Mitteilungen mit Gesetzeskraft
Neben den SIs hat HMRC Entwürfe zu Mitteilungen mit Gesetzeskraft veröffentlicht. Diese stehen neben den Vorschriften und bieten granulare Anweisungen; z.B. technische Definitionen, Datenfelder, Formate und Nachweisanforderungen, denen Importeure bei Registrierung, Erklärungen oder Beantragung der CPR folgen müssen.
In der Praxis beschreiben diese Mitteilungen, was importierende Unternehmen einreichen müssen und wie, und welche Nachweise als akzeptabel gelten. Sie sind unerlässliche Lektüre für den Aufbau interner Prozesse und Datenflüsse für 2027.
Vorbereitung auf 2027
Diese Sekundärrechtsakte legen die praktischen CBAM‑Grundlagen: wer sich registriert, was Erklärungen enthalten müssen, wie CBAM‑Sätze und CPR bestimmt werden und wie der Zeitplan im ersten Jahr funktioniert.
Um sich auf 2027 vorzubereiten, sollten britische Unternehmen wichtige Schritte unternehmen:
- Anwendung & Trigger abbilden: Ordnen Sie Ihre Importe den definierten CBAM‑Gütern zu und bewerten Sie, wann die Schwelle von £50.000 (rollierend) die Registrierung auslöst.
- Vierteljährliche Compliance gestalten: Prozesse und Zeitpläne für vierteljährliche Erklärungen einrichten und Stichtage mit der Übergangsregelung abstimmen.
- Daten & Kontrollen aufbauen: Systeme konfigurieren, um Erklärungsinhalte, Gewicht und erforderliche Nachweise zu erfassen.
HMRC wird das zweite Paket an Sekundärrecht im Frühjahr 2026 veröffentlichen und plant, die endgültigen Vorschriften später im Jahr vorzulegen. Damit werden weitere Klarstellungen erwartet bevor CBAM startet. Unternehmen müssen ihre Implementierungspläne fortlaufend an die kommenden Aktualisierungen anpassen.
Quellen und weiterführende Informationen:
- HM Revenue & Customs: CBAM Entwürfe Rechtsakte
- HM Revenue & Customs: CBAM Policy Summary
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