Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft uns zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.
CBAM-ChEcK
In 2 Schritten Waren prüfen:
Importierte Waren identifizieren
Einfuhr- und Herkunftsland bestimmen
Ihr Unternehmen führt Waren aus Eisen & Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel, Strom bzw. Wasserstoff in das Zollgebiet der EU ein?
Nur Einfuhren in Länder und Gebiete des Zollgebiets der Union fallen unter den EU CBAM CBAM Verordnung EU 2023/956, §1(1) i.V.m. Verordnung Zollkodex EU 952/2013, §4).
Und der Einzelwert der eingeführten Waren pro Warensendung liegt über 150 EUR?
Nur Sendungen mit einem Einzelwert von mehr als 150 EUR fallen unter den EU CBAM (CBAM Verordnung EU 2023/956, §2(3) i.V.m. Verordnung Zollbefreiung EU 1186/2009, §23). Der Einzelwert ist der Preis der Waren selbst beim Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union ohne Transport- und Versicherungskosten sowie alle anderen Steuern und Abgaben (CBAM Verordnung EU 2023/956, §3(10) i.V.m. Verordnung Zollkodex Bestimmungen EU 2015/2446, §1(48)).
Dann identifizieren Sie hier die importierten Waren über die Eingabe der Waren-Bezeichnung bzw. Waren-Nummer oder die Waren Suche.
Identifizieren Sie hier die Waren, die das Unternehmen in das Zollgebiet der EU einführt. Dafür geben Sie direkt die Waren-Bezeichnung bzw. Waren-Nummer ein. Falls Sie diese nicht kennen, können Sie diese über die Auswahl der relevanten Sektoren, Waren-Kategorien oder Waren-Gruppen aus den angezeigten Waren aussuchen. Zur Identifizierung Ihrer Waren-Nummer können Sie auch das EUROSTAT Such-Werkzeug nutzen.
Führen Sie in der aktiven Veredelung (nach Verordnung Zollkodex EU 952/2013, Artikel 256) entstandene Veredelungserzeugnisse in die EU ein, so identifizieren Sie die Waren, die in der aktiven Veredelung zu diesen Veredlungserzeugnissen bearbeitet, verarbeitet bzw. ausgebessert wurden (Verordnung Zollkodex EU 952/2013, Artikel 5(37)).
Wählen Sie hier den von CBAM erfassten Sektor der Importe Ihres Unternehmens (nach CBAM Verordnung EU 2023/956, §2(1) i.V.m. Anhang I).
Sektor
Wählen Sie aus der Auswahl-Liste die Waren-Kategorie Ihrer Importe in den von CBAM erfassten Sektoren (nach Annex 2 der CBAM Durchführungsverordnung EU C(2023) 5512 zum Reporting).
Waren-Kategorie
Wählen Sie aus der Auswahl-Liste die Waren-Kategorie Ihrer Importe in den von CBAM erfassten Sektoren (nach Annex 2 der CBAM Durchführungsverordnung EU C(2023) 5512 zum Reporting).
Waren-Kategorie
Wählen Sie aus der Auswahl-Liste die Waren-Gruppe Ihrer Importe in den von CBAM erfassten Sektoren nach den Positionen im internationalen Harmonisierten System (HS) Version 2022.
Waren-Gruppe
Geben Sie hier als Freitext oder wählen Sie aus der Eingabeliste die selbsterklärende Waren-Bezeichnung Ihrer Importe in den von CBAM erfassten Sektoren nach EUROSTAT Klassifizierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) Version 2023 ein.
Waren-Name
Geben Sie hier als Freitext oder wählen Sie aus der Eingabeliste die achtstellige Warennummer Ihrer Importe in den von CBAM erfassten Sektoren nach EUROSTAT Klassifizierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) Version 2023.
Waren-Nummer
0000 00 00
Andere: Alle anderen Waren, die nicht unter die Warennummern von Eisen & Stahl (2601, 72 und 73), Aluminium (76), Zement (2507 und 2523), Düngemittel (2808, 2814, 2834 und 31), Strom (2716) oder Wasserstoff (2804) fallen
2601 11 00
Eisenerze und ihre Konzentrate, unagglomeriert (ausg. Schwefelkiesabbrände)
2601 12 00
Eisenerze und ihre Konzentrate, agglomeriert (ausg. Schwefelkiesabbrände)
2601 20 00
Schwefelkiesabbrände
7201 10 11
Roheisen in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen, nichtlegiert, mit einem Phosphorgehalt von = 0,4 GHT und mit einem Siliciumgehalt von <= 1 GHT
7201 10 19
Roheisen in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen, nichtlegiert, mit einem Phosphorgehalt von = 0,4 GHT und mit einem Siliciumgehalt von > 1 GHT
7201 10 30
Roheisen in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen, nichtlegiert, mit einem Phosphorgehalt von = 0,1 GHT, jedoch < 0,4 GHT
7201 10 90
Roheisen in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen, nichtlegiert, mit einem Phosphorgehalt von <= 0,5 GHT und mit einem Mangangehalt von < 0,1 GHT
7201 20 00
Roheisen in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen, nichtlegiert, mit einem Phosphorgehalt von > 0,5 GHT
7201 50 10
Roheisen in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen, legiert, mit einem Gehalt an Titan von 0,3 bis 1 GHT und an Vanadium von 0,5 bis 1 GHT
7201 50 90
Roheisen, legiert sowie Spiegeleisen in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen (ausg. legiertes Roheisen mit einem Gehalt an Titan von 0,3 bis 1 GHT und an Vanadium von 0,5 bis 1 GHT)
7202 11 20
Ferromangan, mit einem Kohlenstoffgehalt von > 2 GHT, mit einer Körnung von 65 GHT
7202 11 80
Ferromangan, mit einem Kohlenstoffgehalt von > 2 GHT (ausg. mit einer Körnung von 65 GHT)
7202 19 00
Ferromangan, mit einem Kohlenstoffgehalt von <= 2 GHT
7202 21 00
Ferrosilicium, mit einem Siliciumgehalt von > 55 GHT
7202 29 10
Ferrosilicium, mit einem Siliciumgehalt von <= 55 GHT und mit einem Magnesiumgehalt von 4 bis 10 GHT
7202 29 90
Ferrosilicium, mit einem Siliciumgehalt von <= 55 GHT (ausg. mit einem Magnesiumgehalt von 4 bis 10 GHT)
7202 30 00
Ferrosiliciummangan
7202 41 10
Ferrochrom, mit einem Kohlenstoffgehalt von > 4 bis 6 GHT
7202 41 90
Ferrochrom, mit einem Kohlenstoffgehalt von > 6 GHT
7202 49 10
Ferrochrom, mit einem Kohlenstoffgehalt von <= 0,05 GHT
7202 49 50
Ferrochrom, mit einem Kohlenstoffgehalt von > 0,05 bis 0,5 GHT
7202 49 90
Ferrochrom, mit einem Kohlenstoffgehalt von > 0,5 bis 4 GHT
7202 50 00
Ferrosiliciumchrom
7202 60 00
Ferronickel
7202 70 00
Ferromolybdän
7202 80 00
Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolfram
7202 91 00
Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan
7202 92 00
Ferrovanadium
7202 93 00
Ferroniob